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Wegweisungen nach Ungarn vorerst gestoppt

Das Staatssekretariat für Migration (SEM) muss abklären, ob Rückführungen von Asylsuchenden nach Ungarn gemäss Dublin-Abkommen aufgrund der dortigen gesetzlichen und humanitären Situation zulässig sind. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Das Staatssekretariat für Migration muss auf Geheiss des Bundesverwaltungsgerichts die Situation für Asylsuchende in Ungarn prüfen, weil die Bedingungen für Flüchtlinge seit dem Sommer 2015 ständig verschärft wurden. (Archivbild)
Das Staatssekretariat für Migration muss auf Geheiss des Bundesverwaltungsgerichts die Situation für Asylsuchende in Ungarn prüfen, weil die Bedingungen für Flüchtlinge seit dem Sommer 2015 ständig verschärft wurden. (Archivbild)
Das Gericht hat die Beschwerde eines jungen Kongolesen gutgeheissen, der über Ungarn und Österreich in die Schweiz eingereist war. 2015 stellte er hier ein Asylgesuch.

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