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Empfangsgebühr-Mehrwertsteuer zurückzahlen

Das Bundesamt für Kommunikation (BAKOM) muss die im Zusammenhang mit der Radio- und Fernsehempfangsgebühr erhobene Mehrwertsteuer zurückzahlen. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden.
Das BAKOM muss die von der Billag zu Unrecht erhobene Mehrwertsteuer auf TV- und Radioempfangsgebühren zurückerstatten. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden (Symbolbild).
Das BAKOM muss die von der Billag zu Unrecht erhobene Mehrwertsteuer auf TV- und Radioempfangsgebühren zurückerstatten. Dies hat das Bundesverwaltungsgericht entschieden (Symbolbild).
Das Bundesverwaltungsgericht hält in seinem am Donnerstag publizierten Urteil fest, dass kein Rechtsgrund bestand, um die Mehrwertsteuer bei den Gebührenzahlern zu erheben.

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