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Urteil gegen Ex-Warlord Bemba bestätigt

Der Internationale Strafgerichtshof hat das Urteil von einem Jahr Gefängnis gegen den früheren Vizepräsidenten des Kongos, Jean-Pierre Bemba, bestätigt. Die Richter verurteilten den Politiker am Montag in Den Haag damit endgültig wegen Bestechung von Zeugen.
Jean-Pierre Bemba darf wohl nicht bei der Präsidentenwahl im Dezember im Kongo antreten. Archivbild)
Jean-Pierre Bemba darf wohl nicht bei der Präsidentenwahl im Dezember im Kongo antreten. Archivbild) (Bild: Keystone/AP/FRANCISCO SECO)

Da er bereits rund zehn Jahre in Untersuchungshaft gesessen hatte, gilt seine Strafe aber als verbüsst. Allerdings darf Bemba wegen der Vorstrafe nun wohl nicht bei der Präsidentenwahl im Dezember im Kongo antreten.

Der frühere Warlord war im Hauptverfahren im Juni bereits wegen schwerer Verfahrensfehler vom Weltstrafgericht freigesprochen worden. Der 55-Jährige, der nicht bei der Urteilsverkündung anwesend war, wurde zusätzlich zu einer Geldstrafe von 300'000 Euro verurteilt.

Bemba wollte bei der Präsidentenwahl im Kongo im Dezember antreten. Die Wahlkommission in Kinshasa hatte ihn aber von der Wahl wegen des Schuldspruches im Bestechungsverfahren ausgeschlossen. Er wollte für die Kongolesische Befreiungsbewegung (MLC) antreten und galt als einer der aussichtsreichsten Kandidaten.

Noch in erster Instanz war Bemba im Hauptsacheverfahren wegen Kriegsverbrechen im Kongo und in der Zentralafrikanischen Republik zu 18 Jahren Gefängnis verurteilt worden. (sda/dpa)

 
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