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Uno-Gericht: Kein Versäumnis vor Suizid

Der Suizid des bosnisch-kroatischen Ex-Militärkommandanten Slobodan Praljak vor dem Uno-Kriegsverbrechertribunal in Den Haag ist nicht durch Versäumnisse des Gerichts verschuldet worden. Zu diesem Schluss kommt eine interne Untersuchung des Gremiums.
Überwachungsbilder aus dem Gerichtssaal zeigen, wie der bosnisch-kroatische Ex-Militärkommandat Slobodan Praljak das Gift Zyankali zu sich nimmt.
Überwachungsbilder aus dem Gerichtssaal zeigen, wie der bosnisch-kroatische Ex-Militärkommandat Slobodan Praljak das Gift Zyankali zu sich nimmt. (Bild: KEYSTONE/EPA ICTY/ICTY HANDOUT)

"Es gibt keine Massnahmen, die eine Entdeckung des Giftes zu irgendeinem Zeitpunkt garantiert hätten", erklärte Richter Hassan Jallow am Sonntag. Seine Untersuchung des Vorfalls habe keine Sicherheitslücken oder Fehler in den Regularien des Uno-Tribunals für Ex-Jugoslawien und der dazugehörigen Haftanstalt ergeben.

Das Tribunal hatte am 29. November eine 20-jährige Haftstrafe gegen Praljak wegen Kriegsverbrechen im bosnisch-kroatischen Krieg von 1993-1994 bestätigt. Der 72-Jährige protestierte lautstark gegen die Entscheidung und trank im Gerichtssaal aus einem Fläschchen mit Zyankali. Er starb noch am selben Tag im Spital. Eine Untersuchung der niederländischen Staatsanwaltschaft zu dem Vorfall dauert noch an.

Jallow erklärte, die geringe Grösse des Giftfläschchens, die Einschränkung intensiver Leibesvisitationen durch die Regeln des Gerichts und die Beschaffenheit der Durchleuchtungsgeräte hätten die Entdeckung des ins Gericht geschmuggelten Gifts erschwert. Wie und zu welchem Zeitpunkt es in Praljaks Hände geraten sei, sei nicht abschliessend feststellbar. Jallow ergänzte seinen Bericht durch Ratschläge für Durchsuchungsmethoden und die Ausbildung des Sicherheitspersonals.

Trotz der ihm vorgeworfenen Verbrechen gilt Praljak vielen in seiner Heimat bis heute als Held. (sda/afp)

 
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