Lula in einem Verfahren freigesprochen
Der Fall steht nicht in Zusammenhang mit der langjährigen Haftstrafe, die Lula derzeit wegen Verwicklung in eine weitverzweigte Korruptionsaffäre und Geldwäsche verbüsst.
Im Januar hatte das Berufungsgericht Lulas Verurteilung vom Vorjahr bestätigt und das Strafmass sogar von neuneinhalb Jahren auf zwölf Jahre und einen Monat heraufgesetzt.
Lula regierte Brasilien von 2003 bis 2010. Ihm wird zur Last gelegt, dass er sich während seiner Präsidentschaft von der grössten brasilianischen Baufirma OAS eine Luxuswohnung in der Küstenstadt Guarujá im Bundesstaat São Paulo schenken liess sowie eine grosse Geldsumme in bar bekam. Der Baukonzern soll im Gegenzug bei Verträgen mit dem staatlich kontrollierten Erdölkonzern Petrobras begünstigt worden sein.
Zusätzlich dazu und zu dem Verfahren, in dem er nun freigesprochen wurde, wird in fünf weiteren Fällen gegen Lula ermittelt. Der 72-Jährige weist jegliche Vorwürfe von sich und sieht sich als Opfer eines Komplotts, mit dem seine Kandidatur für eine dritte Amtszeit verhindert werden soll.
In Brasilien stehen im Oktober Präsidentschaftswahlen an, bei denen Lula antreten will. Umfragen sehen ihn trotz seiner Inhaftierung als aussichtsreichsten Kandidaten für die Wahl. (sda/afp)
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben
Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.