Lebenslänglich für Attentäter von London
Die Richterin sagte bei der Verkündung des Strafmasses, der Angeklagte habe in Tötungsabsicht einen "terroristischen Angriff" verübt. Die Jury hatte Osborne am Donnerstag wegen Mordes und Mordversuchs schuldig gesprochen.
Der Mann aus dem walisischen Cardiff war am 19. Juni in London in eine Gruppe von Muslimen gerast, die vom Abendgebet in der Finsbury-Park-Moschee kamen. Ein Mann starb, mehr als zehn weitere Menschen wurden verletzt.
Zum Prozessauftakt Mitte Januar hatte die Staatsanwaltschaft erklärt, Osborne habe versucht, "so viele aus der Gruppe wie möglich" zu töten. Der arbeitslose Vater von vier Kindern habe sich durch einen Fernsehbeitrag über eine Missbrauchsaffäre unter Beteiligung hauptsächlich muslimischer Männer anstacheln lassen. Die islamistischen Anschläge von Manchester im Mai und London im Juni mit insgesamt 35 Toten hätten seine Wut weiter gesteigert.
Osborne plädierte auf nicht schuldig. Er gab an, den Anschlag mit zwei Komplizen geplant zu haben. Einer von ihnen habe den Lieferwagen gesteuert. Dieser sei dann "spontan" in die Menge vor der Moschee gerast. Die Staatsanwaltschaft hält die mutmasslichen Komplizen für erfunden.
Vor dem Anschlag befasste sich Osborne nach Erkenntnissen der Polizei im Internet mit rechtsextremen Inhalten. Er selbst gab vor Gericht an, dass er vorgehabt habe, den Labour-Chef Jeremy Corbyn und den Londoner Bürgermeister Sadiq Khan bei einer propalästinensischen Demonstration zu töten. (sda/afp)
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben
Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.