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Wirtschaft

Dämpfer für die Steuersünder

Urteil kippt: Für das Berufungsgericht wiegen die Argumente der LGT 
schwerer als jene der Steuersünder. 	
Illustration Oliver Hagmann
Urteil kippt: Für das Berufungsgericht wiegen die Argumente der LGT schwerer als jene der Steuersünder. Illustration Oliver Hagmann

Im juristischen Tauziehen um eine Entschädigung der vom Datenklau bei der LGT Treuhand betroffenen Steuersünder ist wieder alles offen. Nach einem neuen Urteil im Musterverfahren sollen die Kunden jetzt doch leer ausgehen.

Von Patrick Stahl

Vaduz. – Ein Liechtensteiner Gericht hat die Hoffnung auf Schadenersatz für Steuersünder gedämpft, die wegen des Datenklaus aufgeflogen waren. Im Musterprozess gegen die LGT hat das Obergericht in Vaduz ein Urteil der unteren Instanz überraschend gekippt. Nach dem Urteil vom 8. Juli 2010 muss die Bank des Fürsten von Liechtenstein nicht für die millionenschwere Bewährungsauflage eines deutschen Steuerhinterziehers aufkommen.

Drei Tage nach Zumwinkel ertappt

Immobilienhändler Elmar S. aus Bad Homburg hat die LGT im September 2009 wegen des Datenklaus bei der früheren Treuhandtochter auf Schadenersatz verklagt. Der Mann hatte am 17. Februar 2008, drei Tage nach der Razzia beim damaligen Deutsche-Post-Chef Klaus Zumwinkel, erfahren, dass auch seine Stiftungen in Liechtenstein vom Datendiebstahl durch Heinrich Kieber betroffen waren. Die brisante Meldung hatte Elmar S. im Skiurlaub in Zu¨rs am Arlberg erreicht – bereits am darauffolgenden Vormittag durchsuchten Steuerfahnder sein Haus in der Nähe von Bad Homburg.
Das Landgericht Bochum hatte den Steuersünder im Juli 2008 unter anderem zu einer Bewährungsauflage von 7,3 Millionen Euro verurteilt. Der Unternehmer forderte diese Summe ebenso wie weitere Ausgaben von der mittlerweile verkauften und in Fiduco umbenannten Treuhandfirma zurück.
Das Landgericht Vaduz hatte dem Steuersünder in erster Instanz einen Anspruch auf Ersatz der Bewährungsauflage zugesprochen. Die Treuhandfirma der LGT habe den Kläger zu spät über den Datenklau informiert und ihm dadurch eine strafbefreiende Selbstanzeige verunmöglicht, urteilte der Richter im Februar 2010. Bei einer rechtzeitigen Selbstanzeige wäre dem Kläger diese Bewährungsauflage erspart geblieben.

Strafe muss Täter treffen

Das Obergericht in Vaduz hat nun der Berufung der LGT stattgegeben und die Klage in zweiter Instanz vollumfänglich abgewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Nach Informationen von «Wirtschaft regional» kommen die Richter in ihrem Urteil zum Schluss, dass die Bewährungsauflage des Steuersünders nicht auf die Treuhandfirma überwälzbar sei.
Das Obergericht gewichtet demnach den strafrechtlichen Verstoss des Klägers höher als die Pflichtverletzung des Finanzinstituts. Das Gericht betont das öffentliche Interesse, dass die Strafe den Steuersünder auch tatsächlich treffe und nicht an einen Dritten überwälzt werde. Dieser Anspruch wiege höher als die Haftung der Bank für den Datendiebstahl.

Endgültiges Urteil anfangs 2011

Der Schaaner Anwalt Robert Müller, der die LGT in dem Verfahren vertritt, spricht von einem «extrem positiven Zwischenschritt» für die Bank. Der Kläger werde dagegen gegen das Urteil in Revision gehen, wie sein Schaaner Anwalt Hannes Mähr ankündigt. Ein Weiterzug der Klage an den Obersten Gerichtshof sei «keineswegs aussichtslos», sagt Mähr. Unterdessen wartet eine Reihe verärgerter LGT-Kunden gespannt auf den Ausgang dieses Musterverfahrens. Beobachter gehen allerdings davon aus, dass ein rechtskräftiges Urteil frühestens anfangs kommenden Jahres fallen wird – just zu dem Zeitpunkt, an dem allfällige Ansprüche wegen des Datenklaus zu verjähren drohen.
Nach einer Zählung von «Wirtschaft regional» sind mittlerweile mindestens sieben weitere Klagen gegen die LGT beim Gericht hängig. Dutzende Steuersünder stehen nach Angaben ihrer Anwälte in den Startlöchern. Angesichts des hohen Prozessrisikos könnten diese aber vor einer Klage zurückschrecken: «Das jüngste Teilurteil wird den Elan der Geschädigten sicherlich bremsen», sagt der Klagsvertreter Mähr.

24.7.2010 / 00:00
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vom 4.9.2010


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