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Neu-Hundehalter drücken weiterhin die "Schulbank"

Während die Schweiz die Hundekurspflicht abschafft, bleiben die - ohnehin nur minimalen - Anforderungen an Hundebesitzer in Liechtenstein bestehen. Das erklärte Regierungsrat Mauro Pedrazzini im Zuge seiner Beantwortung einer kleinen Anfrage des DU-Abgeordneten Pio Schurti.
Hundehaltung
Das Hundegesetz in Liechtenstein bleibt unverändert.
Konkret schreibt das hiesige Hundegesetz den Besuch eines Theoriekurses vor, allerdings nur bei der erstmaligen Anschaffung eines Hundes. Weitere Regularien kennt das Liechtensteiner Recht in dieser Sache nicht.

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