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Anpassungen in Krankenversicherungsverordnungen

Die Regierung hat Abänderungen der Krankenversicherungsverordnung beschlossen. Der Abschluss von Verträgen mit Spitälern wird an den Kassenverband übertragen. Bei verschiedenen von der obligatorischen Krankenpflegeversicherung (OKP) übernommenen Leistungen erfolgen Anpassungen an die Schweiz. Bei zwei neuen Präparaten (Ezetrol und Lyrica) wird künftig nur noch der Preis des günstigeren Co-Marketing-Produkts von der OKP vergütet.
Die Regierung ist den Empfehlungen der Leistungskommission gefolgt, verschiedene Änderungen des Schweizer Leistungskataloges zu übernehmen.
Das Krankenversicherungsgesetz sieht vor, dass die Regierung den Abschluss von Tarifverträgen mit Einrichtungen des Gesundheitswesens an den Kassenverband delegieren kann.

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