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Schwerer Stand für genetisch veränderte Pflanzen

Das Eintreten auf die Regierungsvorlage zur Abänderung des Organismengesetzes war im Landtag unumstritten. Durch die Gesetzesrevision soll die Rechtsgrundlage geschaffen werden, dem Anbau genetisch veränderter Pflanzen auf Liechtensteiner Hoheitsgebiet künftig mit den 2015 in einer EU-Richtlinie festgehaltenen Massnahmen zu begegnen.
Abänderung Organismengesetz
Genetisch veränderte Pflanzen sollen auf Liechtensteiner Boden nach Möglichkeit nicht gedeihen können.
Dort sind zwei zentrale Möglichkeiten festgehalten: Entweder wird der Antragsteller einer Zulassung einer genetisch veränderten Pflanze während des Zulassungsverfahrens aufgefordert, das Hoheitsgebiet vollständig ...

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