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Neues Abkommen mit der Schweiz

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 3. Mai 2016 den Bericht und Antrag an den Landtag betreffend das Abkommen vom 10. Juli 2015 zwischen dem Fürstentum Liechtenstein und der Schweizerischen Eidgenossenschaft betreffend die durch private Versicherungsunternehmen betriebene Elementarschadenversicherung verabschiedet.
Regierungsgebäude Regierung Vaduz 140717
Die Regierung verabschiedet den Bericht und Antrag zum Abkommen mit der Schweiz über die Elementarschadenversicherung.
Das Verhältnis zwischen der Schweiz und Liechtenstein im grenzüberschreitenden Versicherungsgeschäft ist grundsätzlich im Direktversicherungsabkommen vom 19. Dezember 1996 geregelt.

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