­
­
­
­

Ein erster Erfolg für die Kläger

Der Staatsgerichtshof hat die Provisorialmassnahme gegen das Fatca-Gesetz bewilligt. Dieses enthält umfangreiche Sorgfalts- und Meldepflichten für Finanzplatzteilnehmer.
Durch den Entscheid erhalten die zwei Kläger etwas mehr Zeit.
Zwei liechtensteinische Finanzplatzteilnehmer haben im Februar dieses Jahres (vertreten durch Dr. Karl Mumelter, Advokaturbüro Wolff, Gstöhl & Bruckschweiger) einen Individualantrag gegen das Gesetz vom 4.

Jetzt kostenlos weiterlesen!

  • Einmalig gratis registrieren
  • Zugriff auf alle kostenlosen Inhalte auf vaterland.li
  • Von regionalen Recherchen, Kommentaren und Analysen profitieren

Anmelden oder registrieren

oder

­
­