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Wenig Profit von Suisa-Abgaben

Jede öffentliche Lokalität in Liechtenstein ist verpflichtet, für die gespielten Lieder Abgaben an die Suisa zu zahlen. Bisher waren Liechtensteiner Bands von den durch die Suisa unterstützten Fördermöglichkeiten ausgeschlossen. Dies soll sich nun ändern.
Retro styled image of an old jukebox Livemusik
Wird Musik im öffentlichen Raum gespielt, müssen Abgaben an die Urheberrechtsfirma Suisa bezahlt werden.
Jeder Konzertveranstalter oder Restaurantbetreiber in der Schweiz und Liechtenstein kennt sie, mag sie aber nicht: Die Suisa-Gebühren.

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