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Volksabstimmung wahrscheinlich

Nachdem die Wirtschaftsverbände erfolgreich Unterschriften zur Beibehaltung der Mobilfunkgrenzwerte gesammelt haben, wird der Ball wieder zurück an den Landtag gespielt. Lehnt er das Initiativbegehren ab, kommt es noch in diesem Jahr zu einer Volksabstimmung.

Vermutlich bereits im September ist es so weit: Der Landtag hat sich erneut mit dem Thema Mobilfunk zu befassen. Es ist davon auszugehen, dass die Abgeordneten weiterhin hinter dem Beschluss des alten Landtages stehen, die Grenzwerte bis zum Jahr 2013 um das Zehnfache zu senken, und Nein zur Gesetzesinitiative sagen – zumindest haben sie sich im Mai diesen Jahres bei der Behandlung des Fortschrittsberichts zur Senkung der Mobilfunkgrenzwerte dahingehend geäussert. Trotzdem werden sie sich noch einmal eingehend mit der Thematik befassen müssen. Denn die Regierung verkündete gestern, dass sie 2088 gültige Unterschriften auf insgesamt 605 Unterschriftenbogen festgestellt hat. «Das vom Initiativkomitee ‹Mobilfunkversorgung› eingereichte Initiativbegehren ist somit zustande gekommen.» Deshalb unterbreitet die Regierung dem Landtag nun einen Bericht und Antrag zur Abänderung des Umweltschutzgesetzes.

Landtag hat mehrere Möglichkeiten


Wie Erik Purgstaller, Mitarbeiter des Ressort Inneres, erklärt, ist davon auszugehen, dass der Bericht und Antrag im September-Landtag behandelt wird. Der Landtag hat laut Purgstaller dann mehrere Möglichkeiten. Er kann die Gesetzesinitiative annehmen und damit eine Volksabstimmung theoretisch auf Eis legen. Dies ist laut Purgstaller erst einmal vorgekommen und zwar bei der Wirte-Initiative zur Lockerung des Rauchverbots. Auch damals hat der Landtag seinen eigenen früheren Entscheid rückgängig gemacht. Allerdings wurde dagegen wiederum das Referendum ergriffen und das Volk wurde letztlich doch noch zur Urne gebeten. Der Landtag hat aber auch die Möglichkeit, dem Entwurf zuzustimmen und sie trotzdem dem Volk zur Abstimmung zu unterbreiten. Auf diese Weise könnte er, wenn er es sich doch noch anders überlegt, der Wirtschaft den Rücken stärken und dennoch dem Volk das letzte Wort zugestehen.
Eine weitere Möglichkeit besteht laut Purgstaller darin, einen Gegenvorschlag zur Abstimmung vorzulegen. Und die letzte und vermutlich wahrscheinlichste Möglichkeit: Der Landtag lehnt den Entwurf ab. «Die Regierung hat dann binnen 14 Tagen eine Volksabstimmung anzuordnen, die innerhalb von drei Monaten stattfinden muss», so Purgstaller. Er geht davon aus, dass diese Abstimmung so schnell als möglich bzw. noch in diesem Jahr erfolgen wird. «Das Anliegen der Initianten wurde von Beginn an dringlich behandelt. Und das ist auch in deren Interesse.»

Warten auf den Landtagsentscheid


Das Initiativkomitee selbst – Vertretern der Industrie- und Handelskammer, der Wirtschaftskammer, des Bankenverbandes und der Treuhändervereinigung – will vorerst mit weiteren Informationen rund um das Thema Mobilfunk zurückhalten. «Wir lassen der Demokratie jetzt ihren Lauf und warten den Landtagsentscheid ab. Es sei denn, die Abgeordneten haben im Vorfeld noch spezielle Fragen an uns», so Josef Beck, Geschäftsführer der LIHK. Ansonsten sind die Verbände für den im Vorfeld des Urnengangs zu erwartenden Austausch der Argumente bestens gerüstet, wie sie bereits im Juli erklärt haben.
Das darf sicher auch vom VGM behauptet werden, der sich seit Jahren für einen gesundheitsverträglichen Mobilfunk und tiefere Grenzwerte einsetzt. Auch von dieser Seite sind bis zum Landtagsbeschluss allerdings keine weiteren Informationsoffensiven geplant, wie Klaus Schädler, VGM-Beauftragter für Öffentlichkeitsarbeit, informiert. «Wir haben Vertrauen in den Landtag und wissen, dass die Abgeordneten gut über die gesundheitlichen Folgen des Mobilfunks informiert sind und die Bedenken der Bevölkerung ernst nehmen.» Der VGM bedauert allerdings, dass der Landtag erneut über die Thematik entscheiden muss, bevor die von ihm gestellten Fragen zum Fortschrittsbericht zur Beantwortung vorliegen. «Diese Antworten wären wichtig, um entscheiden zu können. Sie liegen aber erst im Oktober vor. Deshalb hoffen wir, dass sich der Landtag für eine Volksabstimmung ausspricht.»

 
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