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Niemand soll für Debakel bei der PVS haften

Ausgehend von einem Untersuchungsbericht wonach diverse Fehler und Fehlbeurteilungen zur desaströsen finanziellen Situation der staatlichen Pensionskasse beigetragen haben, hat die Regierung ein Gutachten betreffend die Haftungsvoraussetzungen einzelner Personen und Gremien und der Prozessaussichten eingeholt. Fazit: Viele sind mitverantwortlich.

Vaduz. - Im Gutachten werden insbesondere die Haftungsvoraussetzungen und Prozessaussichten betreffend den Pensionsversicherungsexperten, dem Stiftungsrat und die Revisionsstelle untersucht.

Alle sind ein bisschen Schuld

Das Gutachten kommt zum Ergebnis, dass die genannten Akteure - darunter auch die politischen Behörden - für die heute vorliegende Situation der PVS mitverantwortlich sind. Für sich allein könne aber keinem der involvierten Organe ein haftungsrelevantes Verschulden vorgeworfen bzw. nachgewiesen werden. Dies einerseits, weil das Verhalten keines Akteurs allein bzw. zum überwiegenden Teil kausal für die heutige Situation verantwortlich sei und andererseits, weil die als Akteure eines öffentlichen Rechtsträgers handelnden Personen aufgrund des Amtshaftungsgesetzes nur für vorsätzliches oder grobfahrlässiges Verhalten haften würden. Weder Vorsatz noch Grobfahrlässigkeit sind nach den Schlussfolgerungen des Gutachters gegeben. Dennoch wurden vom Gutachter einzelne Handlungen kritisch beleuchtet und die Verantwortungsfrage im Sinne einer evtl. Haftung wurde dabei nicht ausgeschlossen.

Prozessaussichten schlecht

In einem allfälligen Haftungsprozess zu einzelnen kritischen Handlungsfeldern müssten weitere Vorfragen juristisch geklärt werden. So könne betreffend einzelne Akteure allein die gerichtliche Klärung formaler Fragen wie des Gerichtsstands oder des anwendbaren Rechts aufwendig und teuer sein. Davon ausgehend werden die Erfolgsaussichten einer möglichen Haftungsklage gegen einzelne Beteiligte im Verhältnis zum Prozess(kosten)risiko als gering eingestuft. (ikr)

 
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