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Situation bei Landes-PK schlechter als befürchtet

Eine neue Analyse der Regierung bringt es ans Tagslicht: Die Deckungslücke bei der staatlichen Pensionsversicherung steigt unter neuen Voraussetzungen auf über 300 Millionen Franken. Geld, das hauptsächlich aus der Staatskasse geholt werden soll. Gekürzt werden aber auch die Leistungen.

Vaduz. - Die Sanierung der Pensionsversicherung setzt voraus, dass der Deckungsgrad auf 100 Prozent angehoben werden muss. Dies kann durch verschiedene Massnahmen erreicht werden (sofortige Ausfinanzierung, Forderungsanerkennung mit Verzinsung, etc.). Die Regierung schlägt vor, einen Teil der Deckungslücke durch eine Einmaleinlage, den Rest der verzinsten Forderung über 10 Jahre zu bezahlen. Dadurch sollen die Lasten für das Land und die angeschlossen Unternehmen und Institutionen über einen überschaubaren Zeitraum verteilt werden. Konkret bedeutet dies, dass im Jahr 2014 eine Einmaleinlage zu leisten ist, mit Stand per 1.1.2012 wären dies 119,2 Millionen Franken. Die restliche Forderung (Stand 1.1.2012: CHF 194.4 Mio.) wird zum technischen Zinssatz verzinst und über 10 Jahre gezahlt. Der Anteil des Landes an diesen Kosten macht ca. 70% (ca. CHF 227 Mio.) aus, die restlichen 30% werden durch die angeschlossenen Unternehmen und Institutionen getragen.

Wechsel vom Leistungs- zum Beitragsprimat

Als wichtige Komponente bei der Sicherung der Pensionsversicherung schlägt die Regierung einen Wechsel vom heute geltenden Leistungsprimat zum Beitragsprimat vor. Damit folgt die Regierung dem nationalen und internationalen Trend und wechselt als eines der letzten Unternehmen in Liechtenstein auf den Beitragsprimaten. Durch den Wechsel wird die Pensionsversicherung transparenter und die Finanzierung der Pensionsversicherung wird besser budgetierbar.

Leistungskürzung um 10 Prozent

Um die zukünftigen Leistungen mit noch vertretbaren Beitragssätzen finanzieren zu können, müssen die Leistungen der Pensionsversicherung um ungefähr 10 Prozent gekürzt. Damit tragen alle Versicherten einen grossen Teil zur Sicherung der Pensionsversicherung für die nächsten Jahre bei. Zudem wird auch eine so genannte Wertschwankungsreserve in den Jahren 2014-2024 aufgebaut. Diese trägt dazu bei, eine zukünftige Unterdeckung der Pensionsversicherung unter normalen Umständen zu verhindern. Dazu werden Mittel geäufnet, um schlechte Kapitalergebnisse zu kompensieren und den Deckungsgrad zu stabilisieren. Die auf 10 Jahre befristete Finanzierung dieser Wertschwankungsreserve erfolgt über einen Sicherungsbeitrag, der von Arbeitnehmern und Arbeitgebern finanziert wird.

Auch Rentner tragen bei

Neben den Arbeitnehmern und den Arbeitgebern werden auch die Rentner zur Sicherung der Pensionsversicherung beitragen. Zum einen wird neu geregelt, dass die Teuerung auf den laufenden Renten nur noch ausgeglichen wird, wenn die entsprechenden finanziellen Mittel in der Pensionsversicherung vorhanden sind. Zudem soll durch einen gestaffelten Beitrag, der direkt der Rente abgezogen wird und durch einen Grundfreibetrag sozial ausgestaltet wird, befristet auf 10 Jahre zum Aufbau der Wertschwankungsreserve beigetragen werden. (ikr)

 
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