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Michael Seidl landet auf der Anklagebank

Die Staatsanwaltschaft hat vergangene Woche Anklage gegen Michael Seidl wegen Verbrechens des gewerbsmässigen schweren Betruges eingebracht. Es wird ihm zur Last gelegt, persönlich oder als Verantwortlicher von Gesellschaften, die teilweise auch unter der Bezeichnung «Money Service Group» geführt wurden, insgesamt 44 Anleger betrogen zu haben.

Vaduz. – Den Anlegern wurde laut Anklagevorwurf eine Veranlagung in Fonds, «Anlagen mit fester Laufzeit» und in Solarparks versprochen, obwohl Seidl gar nicht beabsichtigte, solche Veranlagungen durchzuführen. Durch diese Täuschung wurden Anleger zur Überweisung von insgesamt 29,5 Millionen Euro und 1,2 Millionen Franken auf Konten der von Seidl beherrschten Gesellschaften oder auf dessen Privatkonto verleitet.

Wenig zählbares gefunden

Nur 160'000 Euro sowie Schmuck, Zigarren und Wein im Gesamtwert von ca. 200'000 Franken konnten sichergestellt werden. Laut Anklage wurde der Rest für den Geschäftsbetrieb der Gesellschaften der «Money Service Group», das aufwendige Privatleben des Michael Seidl und seiner Familie, die Rückzahlungen an Anleger der SAMIV AG und für Ausschüttungen an die «Solarpark-Investoren» verwendet, wie die Staatsanwaltschaft am Dienstag bekannt gab.

Termin noch offen

Die Anklageschrift ist noch nicht rechtskräftig. Seidl kann dagegen binnen 14 Tagen Einspruch erheben. Ein Termin für die Schlussverhandlung steht daher noch nicht fest. Michael Seidl befindet sich weiterhin in St. Gallen in Haft. Er soll zur Schlussverhandlung nach Liechtenstein überstellt werden. (pd)

 
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