Gegen 600 Steuersünder zeigten sich an
St. Gallen. – Jede steuerpflichtige Person könne sich einmal im Leben bei den Steuerbehörden straflos selbst anzeigen, sagte der Leiter der Rechtsabteilung im St. Galler Steueramt, Hubert Hofmann. Für den Kanton und die Gemeinden schauen dabei Mehreinnahmen von rund 5,5 Mio. Franken heraus; für den Bund bleiben rund 1 Mio. Franken. Der Kanton St. Gallen verzeichnet überdurchschnittlich viele Selbstanzeigen.
Erbe ins Reine bringen
Auch Erben können seit 2010 eine Steuerhinterziehung des Erblasser ins Reine bringen. Seit letztem Jahr beschränkt sich die Nachforderung bei den Erben auf die letzten drei Steuerjahre vor dem Tod des Erblassers. Früher mussten Nachsteuern mit Zinsen für bis zu 10 Jahre vor dem Tod des Erblassers bezahlt werden. 2010 haben in 48 Fällen Hinterbliebene von der steuerlichen «Weisswäsche» Gebrauch gemacht. Dadurch sind Vermögenswerte von rund 12,5 Millionen Franken offengelegt worden. (sda)