Wohnbauförderung: Kindersubventionen bleiben
VON GÜNTHER FRITZ
Nach dem Subventionsgesetz erhalten Antragsteller eine Subvention von 5000 Franken für jedes minderjährige Kind sowie für jedes volljährige, nicht erwerbstätige Kind, das eine Schule besucht, sich in einer Berufslehre befindet oder dauernd erwerbsunfähig ist, sofern der Antragsteller für den Unterhalt des Kindes aufkommt. Die Abschaffung dieser sogenannten Kindersubventionen und die Streichung der Subventionierung elektrobetriebener Zweiräder bildeten das erste kleine Sparpaket der Regierung Tschütscher.
Systemfremde Subvention
Die Regierung erinnerte in ihrer entsprechenden Begründung daran, dass die Förderung der Eigentumsbildung des Mittelstandes zur Ermöglichung des privaten Wohnungsbaus im Wesentlichen durch das zinsfreie Darlehen und allenfalls durch eine Subvention für Wohneinheiten in verdichteter Überbauung erfolgt. Dem Umstand, dass eine Familie Kinder hat, werde bei der Ermittlung des höchst zulässigen Einkommens als Voraussetzung der Wohnbauförderung bereits Rechnung getragen, indem sich dieses für jedes minderjährige Kind um 5000 Franken erhöht. Familienpolitik sei grundsätzlich nicht im Rahmen der Wohnbauförderung zu betreiben, sodass die Regierung beabsichtige, vermehrt auf die Zielsetzungen von Gesetzen und die nötigen Mittel zu achten.
Gegen Kürzung um die Hälfte
Der FBP-Abgeordnete Gerold Büchel erklärte, dass er keine Veranlassung sehe, subventionsbedürftige Familien des Mittelstandes die Zeche für eine unglückliche Platzierung einer Förderung bezahlen zu lassen. Auch soll seines Erachtens der subventionsbedürftige Familienmittelstand nicht die Kosten aufgrund einer Subventionskürzung tragen, nur weil das in Aussicht gestellte familienpolitische Gesamtkonzept nicht vorab ausgearbeitet und zur Debatte vorgelegt wurde. Laut Gerold Büchel herrscht zwar Einigkeit darüber, dass gespart werden muss. Um das Sparziel der Regierung zu erreichen, müssten im Schnitt 18 Prozent gespart werden. Auch der Mittelstand soll seinen Beitrag dazu leisten. Dementsprechend beantragte der FBP-Abgeordnete Gerold Büchel, die Kindersubventionen um 50 Prozent zu kürzen. Das sei fast dreimal mehr als der zu sparende Durchschnitt. Sobald das familienpolitische Gesamtkonzept vorliege, könne man über eine Streichung dieser Subvention wieder diskutieren. Der Antrag von Gerold Büchel erzielte 10 Stimmen bei 25 Anwesenden.
Volle Subvention bleibt
Der Antrag der Regierung, die Kindersubvention gemäss Wohnbauförderungsgesetz in Höhe von 5000 Franken gänzlich zu streichen, erzielte jedoch lediglich 12 Stimmen bei 25 Anwesenden. Dieses Ergebnis löste dann doch einiges Erstaunen im Landtagssaal aus, waren doch die meisten davon ausgegangen, dass sich zumindest die VU-Landtagsfraktion geschlossen hinter die Sparbemühungen der Regierung Tschütscher stellen würde. Diese Annahme entpuppte sich als verfehlt. So stimmten elf VU-Abgeordnete und der FBP-Abgeordnete Christian Batliner für die Streichung der Kindersubventionen als zweiten Bestandteil des ersten kleinen Sparpakets der Koalitionsregierung. Die VU-Abgeordnete Doris Beck und der VU-Abgeordnete Werner Kranz überraschten die eigenen Reihen mit ihrem Nein. So wird sich Regierungschef Klaus Tschütscher ernsthaft fragen müssen, welche Chancen die grossen Massnahmenpakete zur Haushaltssanierung überhaupt haben werden, wenn die Koalitionsregierung das kleine Sparpaket nur zur Hälfte durch den Landtag bringen kann.















