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200-Millionen-Klage wird neu aufgerollt

Fondsmanager Jürgen Hermann hat mit seiner 200-Millionen-Klage gegen das Land Liechtenstein einen Teilerfolg erzielt. Weitere Zeugen sollen den Zusammenbruch der Fondsgesellschaft beleuchten. Weiterhin hängig ist eine Klage gegen die Depotbank des Fonds, die Bank Frick in Balzers.

Vaduz. ? Der Oberste Gerichtshof (OGH) hob am Donnerstag das erstinstanzliche Urteil wegen formeller Mängel auf. Die Richter kamen nach kurzer Beratung zum Schluss, dass es das Obergericht unterlassen habe, wichtige Zeugen anzuhören und deren Aussagen in die Beweiswürdigung einfliessen zu lassen. Der Fall geht nun zurück an das Obergericht, welches weitere Zeugen laden muss. Zum Inhalt der 200-Millionen-Klage äusserten sich die Richter nicht.

Hermann macht die liechtensteinischen Behörden für den Zusammenbruch seiner Investmentfirma verantwortlich. Schiffbruch habe er erlitten, weil das ehemalige Amt für Finanzdienstleistungen, die heutige Finanzmarktaufsicht (FMA), seine Gesellschaft und ihre Fonds unter Beobachtung (Monitoring) gestellt habe. Als Folge des Monitorings sei das Fondsvolumen im Herbst 2004 «lawinenartig» eingebrochen. Innert weniger Wochen habe die Finanzgesellschaft mehr als 56 Millionen Franken sowie Einlageverträge in der Höhe von 120 Millionen US-Dollar verloren.

In erster Instanz abgewiesen

Das Obergericht hatte mit Urteil vom 12. Dezember 2008 die Amtshaftungsklage des Fondsmanagers in Höhe von 200 Millionen Franken abgewiesen. Das Gericht war damals zum Schluss gekommen, dass das Handeln des früheren Amts für Finanzdienstleistungen nicht für den Zusammenbruch der Fondsgesellschaft von Hermann verantwortlich gewesen war. Das Obergericht gelangte zwar zur Auffassung, dass das Amt in einzelnen Punkten rechtswidrig und schuldhaft gehandelt habe. Es sah die Verantwortung für den wirtschaftlichen Untergang der Fondsgesellschaft allerdings nicht beim Amt. (ps)

 
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