Flay lässt beim Adoptionsrecht nicht locker
Der am 2. Mai neu formierte Verein Flay, die Anlaufstelle für LGBTIs (Lesben, Schwule, Bi-, Trans- und Intersexuelle) fordert den Landtag dazu auf, die Stiefkindadoption gleichgeschlechtlicher Paare zu ermöglichen. Die Landtagsabgeordneten erhielten einen Brief des Flay-Präsidenten.
Vaduz. ? Seit dem 1. September 2011 können sich gleichgeschlechtliche Paare in Liechtenstein registrieren lassen. Das dazu notwendige Partnerschaftsgesetz wurde am 19. Juni 2011 vom Stimmvolk mit einem deutlichen Jastimmen-Anteil von 68,8 Prozent angenommen.
Brief an Abgeordnete
Gut drei Jahre später setzt sich der am 2. Mai 2014 neu formierte Verein Flay, die Anlaufstelle für LGBTIs (Lesben, Schwule, Bi-, Trans- und Intersexuelle), dafür ein, das Adoptionsrecht für gleichgeschlechtliche Paare einzuführen. Nach ersten medialen Ankündigungen sollen jetzt auch Nägel mit Köpfen gemacht werden. Der neue Flay-Präsident Lukas Oehri hat Ende Juli an alle Mitglieder des Landtags einen Brief gerichtet, in welchem er auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR) vom 19. Februar 2013 hinweist. Dieses Verfahren betraf laut Flay-Schreiben die Beschwerde eines lesbischen Paares in einer stabilen Beziehung über die Weigerung der österreichischen Gerichte, der Adoption des Sohnes der einen Partnerin durch die andere (mithin der Stiefkindadoption) zuzustimmen, ohne dass damit die rechtliche Beziehung ersterer (leibliche Mutter) zum Kind aufgehoben würde. Im Gegensatz dazu war es heterosexuellen unverheirateten Paaren erlaubt, das Kind des jeweils anderen zu adoptieren. (güf)
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