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Treuhandfirma darf Parkbusse erteilen

Ist es legitim, dass ein Treuhandbüro auf einem Parkplatz Bussen verteilt? Die Kantonspolizei kann ein Unternehmen beauftragen, unberechtigt abgestellten Fahrzeugen Bussen zu erteilen. So handhaben es beispielsweise die SBB bei der Bewirtschaftung der Park&Ride-Parkplätze, z. B. auch in Sargans.
 

Sargans/Vaduz. ? Auf Facebook entstand eine Diskussion, da liechtensteinische Fahrzeuge solch eine Inkasso-Busse, auf der Windschutzscheibe angebracht, vorfanden, obwohl die Parkgebühr bezahlt wurde. Wie Gian Andrea Rezzoli von der Kantonspolizei sagt, kann in diesem Fall bei der angegebenen Nummer angerufen werden, unter welcher das weitere Vorgehen mitgeteilt wird. Im Fall des SBB-Parkplatzes kann eine Kopie der Parkbusse und des gültigen Tickets mit Angaben zu Ort und Zeitpunkt des Parkaufenthaltes dem Treuhandunternehmen zugeschickt werden, welches dann das Bussgeld zurückerstatte. Ist eine 0800er-Nummer angegeben, kann diese von Liechtenstein aus mit der Schweizer Vorwahl +41 beansprucht werden. (red)

Mehr in der Print- und ePaper-Ausgabe des «Liechtensteiner Vaterlands» von Freitag.

 
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