Neues Kindschaftsrecht kommt voran
Die Regierung hat die Stellungnahme zur Reform des Kindschaftsrechts, im Besonderen betreffend die Einführung der gemeinsamen Obsorge, verabschiedet. Die Reform soll auf den 1. Januar 2015 in Kraft treten und wurde im Zuge der ersten Lesung im Dezember-Landtag 2013 ausdrücklich begrüsst.
Vaduz. - Im Rahmen der 1. Lesung wurden einige Diskussionspunkte aufgeworfen sowie verschiedene inhaltliche Fragen gestellt, welche mit der vorliegenden Stellungnahme beantwortet werden. Die Fragen betreffen hauptsächlich das Übergangsrecht, die Kostentragung der gerichtlich verfügten Mediation sowie Detailfragen zum Obsorgerecht, wie die Regierung am Donnerstag in einer Mitteilung schreibt.
Zum Wohl des Kindes
«Mit dieser Reform soll ein zeitgemässes, ausgewogenes und verstärkt den Bedürfnissen der Kinder entsprechendes Kindschaftsrecht geschaffen werden, welches aber auch die Rechte und Bedürfnisse beider Elternteile angemessen berücksichtigt», wird Regierungschef-Stellvertreter Thomas Zwiefelhofer in der Mitteilung zitiert. Die Stellungnahme wird vom Landtag voraussichtlich im Juni in 2. Lesung behandelt. (ikr)