Umstrukturierung beim Kriminal- und Obergericht
Die Regierung will die Organisationsstruktur des Kriminalgerichtes als auch die des Obergerichtes verschlanken. Im Sinne einer Professionalisierung soll gleichzeitig die Institution des vollamtlichen Beisitzers für das Obergericht eingeführt werden, wie die Regierung am Donnerstag mitteilte.
Vaduz. - Wie die Neuregelung der Entschädigung der nebenamtlichen Richter und der Ad- hoc-Richter, so sind auch die vorliegenden Reformvorschläge Teil eines umfassen- den Justizreformpakets, welches auf die Durchführung verschiedener Reorganisationsprojekte im Bereich der Justizverwaltung abzielt. Die erste Lesung wird voraussichtlich im Juni-Landtag 2014 erfolgen.
Zwei Richter mit voller Aktenkenntnis
Indem im Sinne einer Professionalisierung gleichzeitig die Institution des vollamtlichen Beisitzers für das Obergericht eingeführt werden soll, kann dem in der Praxis bestehenden Bedürfnis nach einer vertieften rechtlichen Diskussion über den Ent- scheidungsstoff besser entsprochen werden. Damit lässt sich erreichen, dass inskünftig jeweils zwei Richter bei der Entscheidungsfindung des Obergerichtes über vollständige Aktenkenntnis verfügen und damit das Vier-Augen-Prinzip weiter gestärkt wird.
Mehr Möglichkeiten für ausländische Richter
Allfälligen Engpässen bei der Rekrutierung von Richterkandidaten für die ordentlichen Kollegialgerichte soll dadurch vorgebeugt werden, dass Richter mit schweizerischer oder österreichischer Staatsangehörigkeit, die mindestens fünf Jahre ununterbrochen als vollamtlicher Richter in Liechtenstein tätig gewesen sind, Richtern mit liechtensteinischer Staatsangehörigkeit gleichgestellt werden. Mit den im Bericht und Antrag vorgesehenen Anpassungen lässt sich ausserdem eine Entlastung aller am Richterbestellungsprozess Beteiligten - und dabei insbesondere des für die Rekrutierung geeigneter Richterkandidaten zuständigen Richterauswahlgremiums - erreichen. (ikr)