Regierung kommt EWR-Aufforderung nach
Um die Vereinbarkeit mit dem EWR-Recht zu gewährleisten, beläuft sich die Kaution für gewerbsmässige Personalverleiher nun unabhängig vom Wohnort der verantwortlichen Person auf denselben Wert. Bisher mussten Ausländer eine höhere Kaution abliefern.
Vaduz. - Wie bisher ist eine Erhöhung der Kaution für den Fall
vorgesehen, dass Arbeitnehmer im Umfang von mehr als 60'000
Einsatzstunden verliehen wurden. Wird Personal aus einem anderen EWR-Mitgliedstaat nach Liechtenstein verliehen, wird neu eine dort bereits geleistete Kaution auf die beim Amt für Volkswirtschaft zu leistende Kaution angerechnet.
Bar oder Bürgschaft
Die Hinterlegung der Kaution ist weiterhin als Bareinlage möglich,
welche neu verzinst wird. Ebenso zulässig ist weiterhin eine
Bürgschaft oder Garantieerklärung einer Bank oder
Versicherungsanstalt. Bestehende Kassenobligationen sind noch bis zum Ende ihrer Laufzeit zulässig, bestehende Kautionsversicherungen bis zur Kautionsfreigabe. (ikr)