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Trennung von Staat und Kirche kommt voran

Die Regierung hat in ihrer Sitzung vom 31. Mai 2011 den Vernehmlassungsbericht zur Neuregelung des Verhältnisses zwischen Staat und Glaubensgemeinschaften verabschiedet.

Vaduz. - Mit der Vorlage soll in einem ersten Schritt eine gesetzliche Regelung der Beziehungen des Staates zu den Glaubensgemeinschaften erfolgen. Dies betrifft sowohl die öffentlich- rechtliche Anerkennung der Glaubensgemeinschaften als auch den Grundsatz der Selbstfinanzierung.

Schaffung eines Glaubensgemeinschaftengesetzes

Zentraler Punkt der Vorlage ist die Schaffung eines Glaubensgemeinschaftengesetzes. Darin sollen die Beziehungen des Staates insbesondere zu den öffentlich-rechtlich anerkannten Glaubensgemeinschaften geregelt werden. «Glaubensgemeinschaften sollen die Möglichkeit besitzen, sich nach den Vorgaben dieses Gesetzes öffentlich-rechtlich anerkennen zu lassen. Dadurch erhalten sie gewisse Rechte, wie z.B. die Möglichkeit Religionsunterricht zu erteilen und die Seelsorge in öffentlichen Anstalten und Einrichtungen auszuüben», so Regierungschef Klaus Tschütscher.

Finanzierung der Glaubensgemeinschaften

Das Glaubensgemeinschaftengesetz verfolgt den Grundsatz, dass sich die verschiedenen Glaubensgemeinschaften grundsätzlich selbst finanzieren sollen. Durch diesen Ansatz wird gewährleistet, dass nur diejenigen Personen für die Finanzierung der Glaubensgemeinschaften aufkommen, die deren Dienste auch tatsächlich in Anspruch nehmen oder die Glaubensgemeinschaft unterstützen wollen. (pafl)

 

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