Gemeinsame Obsorge mit Amtskollegin besprochen
Vaduz. - «Wenn die Obsorge an einen Elternteil zugewiesen wird, zerbricht nicht nur die Ehe, sondern auch die Elternschaft. Das gemeinsame Sorgerecht setzt hingegen die gemeinsame Elternschaft trotz Scheidung fort und verwirklicht die Gleichstellung von Vätern und Müttern. Deshalb soll im Interesse des Kindes die gemeinsame elterliche Sorge für geschiedene sowie für nicht miteinander verheiratete Eltern zur Regel werden», hat Aurelia Frick gemäss amtlicher Mitteilung nach dem Arbeitsgespräch gesagt. (ikr)
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26.03.2024