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Tabakproduktegesetz im Kreuzfeuer

Auch der zweite Gesetzesentwurf über Tabakprodukte fällt bei den Parteien durch. Während der FDP und SVP die Werbeverbote noch immer zu weit gehen, vermisst die Linke wirksame Massnahmen zur Prävention. Im Parlament dürfte der Vorschlag einen schweren Stand haben.
Der Bundesrat hat einen neuen Anlauf für ein Tabakproduktegesetz genommen. Zur Knacknuss dürfte erneut die Frage werden, in welchen Fällen Tabakwerbung erlaubt sein soll. (Symbolbild)
Der Bundesrat hat einen neuen Anlauf für ein Tabakproduktegesetz genommen. Zur Knacknuss dürfte erneut die Frage werden, in welchen Fällen Tabakwerbung erlaubt sein soll. (Symbolbild) (Bild: Keystone/GAETAN BALLY)

Ende 2016 war Gesundheitsminister Alain Berset mit seinem ersten Vorschlag für ein Tabakproduktegesetz bereits gescheitert. Grund waren die geplanten Einschränkungen der Werbung im Kino oder auf Plakaten, der Verkaufsförderung und des Sponsorings. Bürgerliche Parlamentarier warnten vor einem "Angriff auf die freie Marktwirtschaft" und vor der "Bevormundung von Erwachsenen".

Daraufhin überarbeitete der Bundesrat das Gesetz und legte letzten Dezember einen zweiten Entwurf mit den weniger umstrittenen Teilen vor. Im Fokus stehen der Jugendschutz und ein Verkaufsverbot für Minderjährige. Zudem wird die gesetzliche Grundlage für die Durchführung von Testkäufen geschaffen, um die Einhaltung des Verbots zu überprüfen.

Zurückgekrebst ist der Bundesrat bei den Werbeverboten. In Kinos, auf Plakaten und in der bezahlten Presse will er darauf verzichten. Im Internet und in den Gratiszeitungen sollen dagegen keine Tabakprodukte beworben werden dürfen. Ein Werbeverbot ist auch in den Verkaufsstellen an gewissen Orten vorgesehen, zum Beispiel in den Kiosken zwischen Süssigkeiten.

Geist der Bevormundung

Trotz dieser Anpassungen wird der neue Entwurf von den bürgerlichen Parteien abgelehnt. Für die SVP ist er weiterhin von einem "ideologischen Geist der Bevormundung" geprägt. Sauer stösst der Partei vor allem das Werbeverbot in Gratiszeitungen und im Internet auf.

Ähnlich argumentiert die FDP. Aus ihrer Sicht gehen die geplanten Werbeverbote zu weit. Besonders stört sich die Partei daran, dass das Werbeverbot für alle Verkaufsstellen gilt, die sich nicht explizit und ausschliesslich an Erwachsene richten.

Grundsätzlich einverstanden zeigen sich die CVP und die GLP mit dem abgespeckten Gesetzesentwurf. Dieser habe im Wesentlichen die Aspekte des Rückweisungsantrages des Parlaments aufgenommen. Beide Parteien stellen sich auch hinter die strengere Regulierung der Werbung.

Grosser Rückschritt

Hart ins Gericht geht die SP mit dem Bundesrat. Dieser sei vor der Tabaklobby eingeknickt, monierte die Partei als die Landesregierung ihre Pläne bekanntgab. Der neue Entwurf trage der Prävention und dem Jugendschutz nur ungenügend oder gar nicht Rechnung. Er sei ein "grosser Rückschritt" für die Bekämpfung der schädlichen Folgen des Tabakkonsums.

Auch die Grünen kritisieren die untauglichen Massnahmen. Nur ein generelles Werbeverbot sei effizient für den Schutz von Kindern. Aus Sicht der Partei muss auch die Förderung kultureller und sportlicher Anlässe durch die Tabaklobby verboten werden.

Täuschung der Bevölkerung

Kritik kommt auch von den Schweizer Universitäten. Wissenschaftlich gesehen sei der Vorschlag gänzlich unangebracht, urteilt die Swiss School of Public Health, welche die universitäre Bildung und Forschung zur öffentlichen Gesundheit koordiniert.

Der Gesetzesentwurf sei eine Täuschung, weil er die Bevölkerung nicht vor den schädlichen Auswirkungen des Tabakkonsums schütze. Stattdessen würden die Tabakindustrie und die davon abhängigen Wirtschaftszweige protegiert. (sda)

 
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