Suva nimmt Spitalrechnungen unter die Lupe
Erste Kennzahlen deuteten darauf hin, dass die Einsparungen 2017 mit geschätzten 21 Millionen Franken noch einmal markant höher ausfallen würden, teilte die Schweizerische Unfallversicherung (Suva) am Dienstag mit.
Diese Erkenntnis und die Tatsache, dass die Rechnungskontrolle seit der Einführung des neuen Tarifsystems anspruchsvoller geworden ist, führte dazu, dass die Suva den Fokus auf die Rechnungen stationärer Behandlungen verstärkte. Es gebe immer wieder komplexe Rechnungen, die ohne langjährige Codiererfahrung in einem Spital kaum zu beurteilen seien, heisst es in der Medienmitteilung.
Deshalb unterstützen seit 18 Monaten zusätzlich drei medizinische Codiererinnen und Codierer die 90 Heilkostenspezialisten auf den Suva-Agenturen. Diese drei Personen verfügten über eine fundierte paramedizinische Ausbildung und hätten jahrelang in Spitälern Rechnungen codiert, schreibt die Suva.
Knapp ein Drittel der rund 1,2 Milliarden Franken, welche die Suva jährlich für ärztliche und therapeutische Leistungen bezahlen muss, entfallen auf stationäre Spitalleistungen. In diesem Jahr kontrollierte die Suva bereits über 45'000 Rechnungen stationärer Spitalbehandlungen. 10 Prozent der Rechnungen für stationäre Spitalleistungen schickte sie an die Spitäler zurück, weil sie auch Leistungen enthalten, die die Suva nicht übernehmen muss.
Laut der Suva gibt es drei häufige Gründe für eine Rückweisung: Einerseits handelt es sich um zu hohe Rechnungen, weil das Spital beispielsweise aus Versehen eine Nebendiagnose mitcodiert, die keinen Aufwand verursachte. Es könne aber auch passieren, dass die Suva Rechnungen doppelt erhalte. Oder zurückgewiesene Rechnungen könnten auch Leistungen enthalten, die nichts mit dem gemeldeten Unfall zu tun haben, hält der Unfallversicherer fest. (sda)
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben
Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.