Ständerat für Frauenquote im Bundesrat
Die kleine Kammer hiess am Mittwoch eine parlamentarische Initiative von Raphaël Comte (FDP/NE) mit 20 zu 17 Stimmen bei einer Enthaltung gut. Im Bundesrat müssen heute die Landesgegenden und Sprachregionen angemessen vertreten sein. Das schreibt die Bundesverfassung vor. Eine angemessene Vertretung der Geschlechter verlangt sie nicht.
Der Ständerat ist der Ansicht, dass dies geändert werden muss - gegen den Willen seiner vorberatenden Kommission. Eine Mehrheit war der Ansicht, dass die Vertretung der Frauen nicht eine Frage des Zufalls sein sollte. Die Bundesversammlung müsse sich um eine ausgewogene Vertretung der Geschlechter zu bemühen.
"Wir würden den Gedanken der Konkordanz vervollständigen", sagte Hans Stöckli (SP/BE). Werner Luginbühl (BDP/BE) erklärte, die Vertretung der Geschlechter sei zwar selbstverständlich. Es wäre aber ein wichtiges Zeichen, um Frauen zu ermuntern, sich politisch zu engagieren.
Die Formulierung der Initiative lässt nach Ansicht der Ratsmehrheit der Bundesversammlung auch genügend Spielraum, um situativ zu entscheiden, welche Kriterien wichtiger sind. "Es geht nicht um eine klassische Frauenquote", stellte Comte im Rat klar.
Er rief in Erinnerung, dass es in der ersten Phase einer parlamentarischen Initiative schlicht darum gehe, ob Handlungsbedarf bestehe. Er sei bereit, den Text nach den Wünschen des Rates zu modifizieren. Géraldine Savary (SP/VD) konstatierte, die Politik bleibe sonst eine Männerwelt.
Minderheit sah kein Handlungsbedarf
Peter Föhn (SVP/SZ) hatte im Namen der Kommission argumentiert, die Berücksichtigung beider Geschlechter spiele bereits heute eine grosse Rolle. Es liege an den Parteien, potentielle Frauenkandidaturen für den Bundesrat aufzubauen.
Die Vertretung der Landesgegenden und Sprachregionen seien zentrale staatspolitische Kriterien. Im Gegensatz dazu habe das Kriterium des Geschlechts nicht Verfassungsrang. Es stelle sich auch die Frage, welches der Kriterien Vorrang haben solle, wenn sie in Konkurrenz zueinander gerieten.
Die Handlungsfreiheit der Bundesversammlung bei Wahlen sollte nicht durch weitere Kriterien eingeschränkt werden. Roland Eberle (SVP/TG) gab zu bedenken, es gebe schon genügend Probleme, sieben Menschen für die komplexe Aufgabe im Bundesrat zu finden.
Erst sieben Frauen
Aktuell sitzen im siebenköpfigen Bundesrat mit Doris Leuthard und Simonetta Sommaruga nur zwei Frauen. Für kurze Zeit waren die Frauen in der Mehrheit gewesen: Zwischen dem Amtsantritt von Sommaruga im November 2010 und dem Rücktritt von Micheline Calmy-Rey Ende 2011 gehörten vier Frauen dem Bundesrat an.
Danach waren es bis zum Rücktritt von Eveline Widmer-Schlumpf 2015 noch drei. Elisabeth Kopp war 1984 als erstes weibliches Mitglied in die Schweizer Landesregierung gewählt worden. Insgesamt sassen bisher erst sieben Frauen im Bundesrat, gegenüber mehr als hundert Männern. (sda)
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben
Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.