Ständerat befasst sich mit P-26-Museum
Der Ständerat nahm am Dienstag den Jahresbericht der Geschäftsprüfungskommissionen (GPK) und der Geschäftsprüfungsdelegation (GPDel) zur Kenntnis, der Anfang Februar veröffentlicht wurde.
Darin berichtet die parlamentarische Aufsicht über verschwundene Akten zur geheimen Widerstandsorganisation P-26, die 1990 aufgedeckt und anschliessend aufgelöst worden war. Die GPDel beschäftige sich nicht mit der Aufarbeitung der P-26, betonte Janiak im Ständerat. Das überlasse sie Historikern. Sie habe aber immer wieder mit Akteneinsichtsgesuchen zu tun.
Akten vernichtet
Ein Forscher wies die GPDel bereits 2016 darauf hin, dass die geheimen Unterlagen der Administrativuntersuchung von Untersuchungsrichter Pierre Cornu über die Beziehungen zwischen der P-26 und analogen Organisationen im Ausland im Bundesarchiv nicht auffindbar seien.
Der Forscher hatte Hinweise, dass sowohl der geheime Originalbericht als auch die zugehörigen Akten in den 1990er-Jahren vorsätzlich vernichtet worden waren. Er bat die GPDel deshalb, den Verbleib dieser Akten zu klären.
Sieben Ordner
In ihrem Jahresbericht schreibt die GPDel, sie habe ein Exemplar des Untersuchungsberichts zur Ansicht erhalten. Unklar bleibe jedoch der Verbleib von sieben Ordnern und 20 Dossiers, die Cornu im Bericht als Teil der Untersuchungsunterlagen auflistete.
Die GPDel versuche immer noch herauszufinden, wo sich diese Akten befänden, sagte Janiak. Seit der Publikation des Jahresberichts habe sich die Situation aber verändert. Die GPDel habe erfahren, dass das Verteidigungsdepartement (VBS) dem privaten Verein Pro Castellis die ehemalige P-26-Ausbildungszentrale in Gstaad BE überlassen habe.
Akten in Privatbunker
Im Bunker wurde ein Museum eingeweiht, das nicht öffentlich zugänglich ist. Dort sollen auch Akten aufbewahrt werden, die einer Schutzfrist unterstehen. Die GPDel hält das für gesetzeswidrig. "Nach unserer Auffassung ist das Gesetz klar", sagte Janiak. Solche Akten müssten dem Bundesarchiv angeboten werden.
Zum "Nationalen Museum des Widerstands" gab es am Montag auch eine Frage im Nationalrat. Mattea Meyer (SP/ZH) wollte in der Fragestunde wissen, ob sich der Bund finanziell am Museum beteiligt habe, wer die Vereinbarungen mit dem Bund unterzeichnet habe und was deren Inhalt sei. Weiter fragte sie, ob sich der Bundesrat dafür einsetze, dass das Museum öffentlich werde.
Objekte zur Verfügung gestellt
Das Verteidigungsdepartement (VBS) schrieb in seiner Antwort, der Nachrichtendienst habe der militärhistorischen Gesellschaft des Kantons Zürich, die mit dem Museum verbunden sei, verschiedene Objekte geliehen, darunter Übermittlungssysteme und dazugehörige Dokumente.
Den Vertrag habe der Nachrichtendienst abgeschlossen. Es sei vorgesehen, dass die Stelle für historisches Material der Armee die noch heute im Museum gelagerten Objekte übernehme. Die Örtlichkeit des Museums gehöre der Eidgenossenschaft, heisst es weiter.
Das VBS habe sie 2015 im Baurecht für 50 Jahre dem Verein Pro Castellis überlassen, für 5000 Franken. Der Vertrag sehe vor, dass die Besucherinnen und Besucher eingeladen werden müssten. Journalisten haben bisher keinen Zutritt erhalten.
Bericht zugänglich machen
Janiak wies im Ständerat auf einen weiteren Aspekt aus dem GPDel-Jahresbericht hin, der in den Medienberichten über die verschwundenen Akten untergegangen sei. Demnach hat Verteidigungsminister Guy Parmelin dem Vorschlag der GPDel zugestimmt, die eingeschwärzte Version des Untersuchungsberichts Cornu noch vor Ablauf der Schutzfrist unter Auflagen zugänglich zu machen.
Die GPDel befasste sich im vergangenen Jahr auch mit der Infkraftsetzung des neuen Nachrichtendienstgesetzes. Hinzu kam die Spionage-Affäre. Der Bericht dazu wird laut Janiak demnächst veröffentlicht. (sda)
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben
Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.