Sion 2026 soll an die Urne
Nun könnte ihm das Parlament einen Strich durch die Rechnung machen. Der Nationalrat hat eine Motion der Graubündner SP-Nationalrätin Silva Semadeni angenommen. Diese beauftragt den Bundesrat, dem Parlament eine referendumsfähige Gesetzesgrundlage vorzulegen für die finanzielle Unterstützung von Sion 2026.
Der Bundesrat hatte im letzten Herbst entschieden, dass er bis zu einer Milliarde Franken für eine Defizitgarantie ausgeben will, falls die Schweiz den Zuschlag für die Winterspiele 2026 erhält. Laut Sportminister Guy Parmelin legt er dem Parlament die Botschaft im Mai vor.
Es handle sich um einen einfachen Bundesbeschluss, der nicht dem fakultativen Referendum unterstehe, argumentierte er. Den Verpflichtungskredit als Gesetz vorzulegen, wäre nicht regelkonform und würde einen Präzedenzfall für andere Subventionen schaffen. Parmelin warnte, dass sich das Parlament von bewährten Verfahren und Zuständigkeiten verabschieden würde.
Der Sportminister führte auch den Zeitplan ins Feld: Eine Olympia-Kandidatur müsste im Januar 2019 eingereicht werden. Eine Volksabstimmung könnte aber frühestens am 10. Februar 2019 stattfinden. Bei einem Nein müsste die Kandidatur eben zurückgezogen werden, hielt ihm Semadeni entgegen. "Der Zeitplan darf keine Ausrede sein."
Ein Grossanlass wie Olympische Winterspiele sei auf die breite Unterstützung, ja auf die Begeisterung der Bevölkerung angewiesen, sagte Semadeni. Darum müsse sich das Schweizer Stimmvolk dazu auch äussern können.
Der Nationalrat nahm die Motion mit 92 zu 87 Stimmen bei 7 Enthaltungen an. Unterstützt wurde sie von der Ratslinken und von der SVP, die Finanzvorlagen generell dem Referendum unterstellen möchte. Damit der Auftrag für den Bundesrat verbindlich wird, muss noch der Ständerat zustimmen. (sda)
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben
Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.