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Scharfe Massnahmen gegen Risikopersonen

Der Bundesrat möchte terroristische Gefährder mit Hausarrest oder Rayonverboten in Schach halten. Das genügt dem Nationalrat nicht. Er hat am Mittwoch zwei Motionen gutgeheissen, die noch schärfere Massnahmen verlangen.
Der Täter des Anschlags von Nizza war der Polizei bekannt. Der Nationalrat will, dass solche Personen künftig ständig geortet werden können. (Archivbild)
Der Täter des Anschlags von Nizza war der Polizei bekannt. Der Nationalrat will, dass solche Personen künftig ständig geortet werden können. (Archivbild) (Bild: KEYSTONE/AP/NADER EL SHAFEI)

SVP-Nationalrat Bruno Walliser (ZH) will erreichen, dass Risikopersonen mit einer Fussfessel oder per Handyortung permanent überwacht und geortet werden können. Überwacht werden müssten alle Personen, bei denen eine Wahrscheinlichkeit besteht, dass sie einen Terroranschlag ausüben könnten oder die terroristisches Gedankengut verbreiten.

Walliser erinnerte an die Anschläge von Nizza und Berlin, bei welchen der Täter polizeibekannt gewesen seien. Das Grundrecht, sich in der Schweiz frei bewegen zu können, müsse für solche Personen eingeschränkt werden. "Die Sicherheit der Bevölkerung hat oberste Priorität", sagte er.

Letzte Woche hat der Bundesrat Gesetzesänderungen zur Diskussion gestellt, die der Polizei mehr Mittel gegen so genannte Gefährder in die Hand gibt. Dazu gehören auch Fussfesseln und Handyortung. Der Bundesrat will solche Massnahmen aber nur gegen Personen anordnen, bei welchen konkrete und aktuelle Anhaltspunkte bestehen, dass sie eine terroristische Straftat begehen könnten.

Dies ist nicht bei allen Personen der Fall, die der Nachrichtendienst als Risikopersonen einstuft. Diese Liste umfasst rund 90 Personen. Als Gefährder, von welchen eine konkrete Gefahr ausgeht, gelten hingegen nur etwa zehn bis zwanzig Personen. Auf sie zielen die vom Bundesrat vorgeschlagenen neuen Massnahmen.

Der Nationalrat hat auch eine Motion von Adrian Amstutz (SVP/BE) angenommen, der verlangt, dass der Nachrichtendienst Risikopersonen verbindlich vorladen und ihre Handys auswerten kann. Die Vorladung sei ein Mittel, um Personen für die Konsequenzen ihrer Handlungen zu sensibilisieren, sagte Verteidigungsminister Guy Parmelin.

Heute gebe es aber keine Pflicht, der Vorladung nachzukommen. Dafür brauche es einen begründeten Verdacht. Parmelin rief vergeblich dazu auf, zunächst die Ergebnisse des neuen Nachrichtendienstgesetzes abzuwarten. Die beiden Vorstösse gehen nun an den Ständerat. (sda)

 
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