Nationalratskommission will Busterminals
Die KVF hat eine entsprechende Kommissionsmotion beschlossen, wie Präsidentin Edith Graf-Litscher (SP/TG) am Dienstag vor den Medien sagte. Private Reisebusunternehmen hätten kaum Haltemöglichkeiten in Städten, argumentiert die Kommission. Die Zulassung von nationalen Fernbussen würde das Problem noch verschärfen.
Für eine bedürfnisgerechte Mobilität brauche es ein gesamtheitliches Konzept. Nur so sei es möglich, das Potenzial aller Verkehrsträger optimal zu nutzen. Der Bund müsse die Koordination übernehmen.
Bund prüft Gesuche
Der Bundesrat hatte letzten Herbst in einem Bericht zu nationalen Fernbuslinien Stellung genommen. Er stellte sich auf den Standpunkt, dass das Personenbeförderungsgesetz solche unter bestimmten Bedingungen zulässt. Das Bundesamt für Verkehr (BAV) prüft derzeit Konzessionsgesuche.
Kritiker monieren, niemand habe an Fernbusse gedacht, als das Gesetz geschaffen worden sei. Es brauche dazu einen politischen und nicht bloss einen Verwaltungsentscheid. Auf Linien mit öffentlichen Angeboten Konkurrenz zu schaffen, sei fragwürdig, da manche Strecken rentabel seien und andere nicht.
Keine wesentliche Konkurrenz
Die KVF will solchen Bedenken Rechnung tragen und im Rahmen der Beratungen zur Organisation der Bahninfrastruktur einen neuen Artikel ins Personenbeförderungsgesetz einbauen. Demnach sollen Unternehmen Transporte nur ausführen dürfen, wenn im Fernverkehr keine wesentliche Konkurrenzierung und im regionalen Personenverkehr höchstens eine minimale vorliegt.
Was das genau bedeutet, müsste noch festgelegt werden, sagte Graf-Litscher. Die Klausel ist indes umstritten: Die Kommission hat dem Artikel mit Stichentscheid der Präsidentin zugestimmt.
Rosinenpickerei verhindern
Die Mehrheit will laut der Kommissionspräsidentin im Interesse der Steuerzahlenden eine Rosinenpickerei verhindern. Die Minderheit möchte bei gleich langen Spiessen zumindest den Ansatz von Wettbewerb zulassen.
Heute ist im Gesetz verankert, dass zum bestehenden Angebot keine volkswirtschaftlich nachteiligen Wettbewerbsverhältnisse entstehen oder eine wichtige neue Verkehrsverbindung eingerichtet werden darf.
Mehr Rechte für Passagiere
Bei der Vorlage zur Organisation der Bahninfrastruktur folgte die KVF im Wesentlichen den Anträgen des Bundesrates. So will auch sie den Passagieren im öffentlichen Verkehr mehr Rechte geben: Bei Ausfällen oder langen Verspätungen sollen Bahn- oder Busunternehmen künftig eine Entschädigung zahlen müssen.
Änderungen beantragt die Kommission bei der Systemführerschaft. Mit dieser will der Bundesrat einheitliche Lösungen für übergeordnete Aufgaben ermöglichen. Branchenlösungen sollen für alle verbindlich werden.
Die Kommission will anstelle der Systemführerschaft im Güterverkehr eine einvernehmliche Branchenlösung im Gesetz zu verankern. Auf weitergehende Bestimmungen will sie verzichten. Die Akteure hätten sich nicht einigen können, schreibt sie. (sda)
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