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Keine Lockerung bei Kleinkrediten

Der Ständerat will den Konsumentenschutz bei Kleinkrediten nicht schwächen. Er hat am Mittwoch den Vorschlag seiner vorberatenden Kommission abgelehnt, nur bei absichtlichen Verstössen der Kreditgeber scharfe Sanktionen vorzusehen.
Martin Schmid (FDP/ZH) setzte sich im Ständerat dafür ein, dass Kleinkreditgeber nur bei absichtlichen Verstössen gegen die Bestimmungen mit harten Sanktionen rechnen müssen. Der Rat lehnte das aber ab.
Martin Schmid (FDP/ZH) setzte sich im Ständerat dafür ein, dass Kleinkreditgeber nur bei absichtlichen Verstössen gegen die Bestimmungen mit harten Sanktionen rechnen müssen. Der Rat lehnte das aber ab. (Bild: KEYSTONE/ANTHONY ANEX)

Schuldenberatungsstellen hatten Alarm geschlagen. Sie befürchteten, mit einer Lockerung der Sanktionen würden Kleinkreditgeber bei der Prüfung der Kreditfähigkeit nachlässig, und noch mehr Menschen gerieten in die Schuldenfalle. Der Ständerat hat sich nun mit 26 zu 16 Stimmen bei 1 Enthaltung gegen eine Lockerung ausgesprochen.

Mit Kleinkrediten befasste sich der Rat im Rahmen der Beratungen zum Finanzdienstleistungsgesetz (FIDLEG) und Finanzinstitutsgesetz (FINIG). Diese regeln den Anlegerschutz und die Aufsicht. Das Parlament beschloss aber, gleichzeitig die rechtlichen Grundlagen für Fintechunternehmen schaffen - darunter auch neue Geschäftsmodelle für Kleinkredite.

Der Nationalrat ging dabei vom geltenden Recht aus. Die Ständeratskommission dagegen wollte neu zwischen Absicht und Fahrlässigkeit unterscheiden. Kreditgebern sollte nur dann der Verlust der gesamten von ihr gewährten Kreditsumme drohen, wenn sie absichtlich und in schwerwiegender Weise gegen die Bestimmungen zur Prüfung der Kreditfähigkeit verstossen.

Drastische Sanktionen

Auch in anderen Rechtsbereichen werde zwischen Absicht und Fahrlässigkeit unterschieden, argumentierte Kommissionssprecher Martin Schmid (FDP/GR). Zur Debatte stünden nur die drastischen Sanktionen bei einer Verletzung der Pflichten. Die Regeln bei der Kreditvergabe würden nicht aufgeweicht.

Ruedi Noser (FDP/ZH) sagte, das Parlament sollte neuen Playern eine Chance geben. Wenn es Missbrauch gebe, könne es wieder legiferieren. Finanzminister Ueli Maurer sprach sich ebenfalls für die Unterscheidung zwischen absichtlich und fahrlässig aus. Er wies aber darauf hin, dass die Frage in der Bundesverwaltung umstritten sei.

Noch mehr Überschuldung

Die Gegnerinnen und Gegner der Ratslinken und der CVP argumentierten, Sanktionen wären kaum noch möglich. "Wie will man die Absicht nachweisen?", fragte Christian Levrat (SP/FR). Anita Fetz (SP/BS) stellte fest, Sanktionen hätten auch präventive Wirkung.

Stefan Engler (CVP/GR) gab zu bedenken, schon mit dem geltenden Gesetz führten Kleinkredite in vielen Fällen zu Überschuldung. Nun könne man einwenden, die Betroffenen seien selber schuld. Doch die Regeln schützten auch die öffentliche Hand. Viele schöben nämlich andere Forderungen auf, um Raten zurückzahlen zu können, auch Krankenkassenprämien und Steuerrechnungen.

Branche zufrieden

Die Vorschläge des Bundesrates zum Anlegerschutz hatten National- und Ständerat in der ersten Beratungsrunde abgeschwächt. Die Vorlage sei stark verbessert worden, sagte Kommissionssprecher Schmid. Sie sei nun praxistauglich und KMU-freundlich. "Die betroffenen Branchen stehen dahinter."

Aus Sicht der Linken ist dagegen nicht viel übrig geblieben vom ursprünglichen Plan nach der Finanzkrise, den Anlegerschutz zu verbessern. National- und Ständerat sind sich noch nicht in allen Punkten einig. So will der Ständerat nicht, dass die Finanzdienstleister für die Aus- und Weiterbildung der Kundenberater branchenspezifische Mindeststandards bestimmen müssen.

Information der Kunden

Auch bei den Regeln zu Prospekten und Basisinformationsblättern über Finanzinstrumente haben sich die Räte noch nicht ganz geeinigt. Ein Prospekt soll nur dann erforderlich sein, wenn sich das öffentliche Angebot an mehr als 500 Anleger richtet. Umstritten ist aber, ab welchem Betrag eine Prospektpflicht gilt.

Nach dem Willen des Ständerates müsste der Gesamtwert in einem Jahr über 8 Millionen Franken betragen. Der Nationalrat hat sich für 2,5 Millionen Franken ausgesprochen. Festhalten will der Ständerat ferner an der Bestimmung, dass der Finanzdienstleister die Kunden informieren muss, wenn sich bei den Informationen wesentliche Änderungen ergeben.

Umstrittene Haftung

Enthält das Basisinformationsblatt oder der Prospekt unrichtige, irreführende oder widerrechtliche Informationen und wird der Kunde dadurch geschädigt, soll nach dem Willen des Ständerates jeder haften, der mitgewirkt hat, sofern er nicht nachweist, dass er die erforderliche Sorgfalt angewandt hat.

Gemäss Bundesrat müsste er beweisen, dass ihn kein Verschulden trifft. Nach dem Willen des Nationalrates soll nur der Verfasser haften. Dabei gäbe es jedoch keine Möglichkeit für den Nachweis, dass ihn kein Verschulden treffe, sagte Schmid. Das sei nicht sachgerecht.

Widerrufsrecht bei Telefongeschäften

Abgelehnt hat der Ständerat eine neue Ausnahme beim Widerrufsrecht. Geht es nach dem Willen des Nationalrates, soll für Finanzdienstleistungsverträge bei Haustür- und Telefongeschäften kein Widerrufsrecht mehr bestehen.

Die Ständeratskommission schwächte die Bestimmung etwas ab: Die Regelung sollte nur gelten, wenn die Bank- oder Finanzdienstleistung bestehenden Kunden angeboten wird. Der Ständerat lehnte aber auch das ab, mit 23 zu 20 Stimmen bei 1 Enthaltung. Durchsetzen konnte sich hier die Ratslinke. Christian Levrat (SP/FR) und Anita Fetz (SP/BS) warnten, damit würde der Konsumentenschutz erheblich geschwächt.

Die Vorlage geht zurück an den Nationalrat. (sda)

 
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