Kanton Jura führt Mindestlohn ein
Enthalten haben sich am Ende Bürgerliche, die eine obligatorische Volksabstimmung gewünscht hätten. Ein entsprechender Antrag war zuvor bei Stimmengleichstand von 25 gegen 25 per Stichentscheid des christlich-sozialen Ratspräsidenten knapp abgelehnt worden. Für ein Referendum müsste also jemand Unterschriften sammeln.
Gegenüber der ersten Lesung hat das jurassische Parlament nun den Ansatz noch leicht erhöht, von 19.25 gemäss Regierungswillen auf 20 Franken. Es hiess einen Antrag der CVP dazu, die auf die Linke zugehen wollte, mit 44 gegen 14 Stimmen gut. 20 Franken entsprächen dem Existenzminimum eines allein lebenden Erwachsenen, sagte ein Grüner.
Nach Inkrafttreten des Gesetzes haben die Arbeitgeber im Jura zwei Jahre Zeit für die Umsetzung des Mindestlohnes. Das Gesetz erfasst nicht Arbeitgeber selber und deren Familien, ebensowenig Auszubildende und Personen in Integrationsprogrammen.
Rüffel vom Verfassungsgericht
Die jurassische Gesetzesvorlage kam nach einem Bundesgerichtsurteil von Ende August auf den Tisch: Damals bekam ein Mindestlohn von 20 Franken im Kanton Neuenburg grünes Licht aus Lausanne. Jenes Gesetz ist laut Bundesgericht bundesrechtskompatibel und widerspricht auch nicht dem Bundesverfassungsgrundsatz der Wirtschaftsfreiheit.
Den Anstoss für die Vorlage im Jura hatte die 2009 eingereichte Juso-Volksinitiative "Un Jura aux salaires décents" (Anständige Löhne im Jura) gegeben, die im März 2013 mit 54,2 Prozent Ja-Stimmen angenommen worden war. Diese hätte eigentlich innert zweier Jahre umgesetzt werden müssen, also bis 2015.
Das Kantonsparlament hatte in der Folge jedoch zweimal nicht auf das Thema eintreten wollen. Vorwärts ging es erst nach einem Urteil des kantonalen Verfassungsgerichts vom September 2016: Dieses hiess einen SP-Rekurs dagegen gut und rüffelte das Parlament wegen Rechtsverweigerung und Missachtung des Volkswillens.
Gesetzesentwurf im Tessin
Kantonale Mindestlöhne sind auch im Tessin ein Thema: Vor zwei Wochen hatte der Tessiner Wirtschaftsdirektor Christian Vitta (FDP) einen Gesetzesentwurf zu einem branchenspezifischen Mindestlohn vorgestellt, der zwischen 3372 und 3462 Franken betragen soll. Das entspricht einem Stundenlohn von weniger als 20 Franken.
Auslöser war eine Initiative der Grünen, welche die Tessiner Stimmberechtigten 2015 gutgeheissen hatten. Einzelne Branchen sollen einen Mindestlohn aushandeln können, wenn kein Gesamtarbeitsvertrag besteht. Grüne hatten bereits ein Referendum in Aussicht gestellt, weil ein Stundenansatz unter 20 Franken zu tief sei. (sda)
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