Initiative will Tabakwerbung verbieten
Die Initiative "Ja zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor Tabakwerbung" (Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung) will ein Werbeverbot in der Verfassung verankern: Untersagt werden soll jede Art von Werbung für Tabakprodukte, die Kinder und Jugendliche erreicht. Zudem soll der bestehende Artikel zur Kinder- und Jugendförderung um den Gesundheitsschutz ergänzt werden.
Wirksame Verbote
Was das konkret bedeuteten könnte, erläutern die Initianten in den schriftlichen Unterlagen zum Volksbegehren. Verboten werden soll Tabakwerbung in Printmedien, im Internet, auf Plakaten, in Kinos oder an den Verkaufsstellen. Nicht mehr zulässig wären auch Gratisangebote in Clubs, Zigarettenlogos auf Kleidern, Rabatte, Wettbewerbe oder Sponsoring.
Solche Verbote bewirkten nachweislich eine signifikante Senkung des Tabakkonsums, schreiben die Initianten. Nur beschränkt wirksam seien Teilverbote, etwa das Verbot von Inseraten in Medien, die sich mehrheitlich an Minderjährige richteten.
Hinter der Initiative stehen Gesundheits- und Jugendorganisationen. Im Komitee vertreten sind unter anderen die Arbeitsgemeinschaft der Jugendverbände (SAJV), die Ärzteverbindung FMH, die Verbindung der Haus- und Kinderärzte Schweiz (mfe), der Schweizerische Apothekerverband, der Schweizerische Drogistenverband und die Schweizerische Gesundheitsligenkonferenz (GELIKO).
Druck der Tabak-Lobby
Die Organisationen haben die Initiative vor dem Hintergrund des gescheiterten Tabakproduktegesetzes lanciert. Der Bundesrat hatte 2015 vorgeschlagen, Tabakwerbung auf Plakaten, in Print- und Onlinemedien sowie im Kino zu verbieten. Sponsoring wäre unter Umständen weiterhin zulässig gewesen. Auch am Kiosk und an Automaten sollten die Tabakkonzerne weiterhin für Raucherwaren werben dürfen.
Davon wollte das Parlament nichts wissen. Die freie Marktwirtschaft sei höher zu gewichten als die Prävention, hiess es. Die Bestimmungen zum Jugendschutz waren allerdings kaum umstritten. Ende 2016 beauftragten die Räte den Bundesrat, eine entschärfte Vorlage auszuarbeiten.
Dieser hat inzwischen neue Vorschläge vorgelegt. Im Zentrum steht ein schweizweites Verkaufsverbot von Tabakprodukten an unter 18-Jährige. Das schon heute geltende Verbot von Tabakwerbung, die sich explizit an Minderjährige richtet, soll verstärkt werden. Verboten wäre Werbung in Gratiszeitungen, im Internet und an strategischen Orten in den Verkaufsstellen, zum Beispiel neben Süssigkeiten.
Reiz des Verbotenen
Das genügt den Initianten nicht. Sie befürchten, dass ein Verkaufsverbot an Minderjährige kontraproduktiv wäre, weil es den Reiz des Verbotenen auslösen könnte. Zudem sei Werbung an Orten, wo sie Jugendliche erreichen könne, weiterhin möglich, halten sie fest. Die Initiative will Jugendliche aber nicht bevormunden. Vielmehr soll ihnen das Werbeverbot einen bewussten Konsumentscheid überhaupt erst ermöglichen.
Die Bundeskanzlei hat die Initiative "Kinder und Jugendliche ohne Tabakwerbung" vorgeprüft und am Dienstag im Bundesblatt veröffentlicht. Die Initianten haben bis am 20. September 2019 Zeit, die für das Zustandekommen nötigen 100'000 Unterschriften zu sammeln. (sda)
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben
Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.