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"Falscher Zahnarzt" zieht Urteil weiter

Der sogenannte "falsche Zahnarzt von Biel" akzeptiert das Urteil des bernischen Obergerichts vom März dieses Jahres nicht. Sein Anwalt hat im Auftrag des Zahntechnikers Beschwerde beim Bundesgericht in Lausanne eingereicht.
Der als "falscher Zahnarzt von Biel" bekannte Mann zieht sein gegen ihn erhobenes Urteil vors Bundesgericht. (Symbolbild)
Der als "falscher Zahnarzt von Biel" bekannte Mann zieht sein gegen ihn erhobenes Urteil vors Bundesgericht. (Symbolbild) (Bild: KEYSTONE/GAETAN BALLY)

Das gab der Berner Rechtsanwalt Lukas Bürge diese Woche der Nachrichtenagentur sda auf Anfrage bekannt. Bürge forderte Mitte März beim zweitinstanzlichen Prozess eine milde, bedingte Geldstrafe für seinen Klienten. Der Mann habe sich lediglich eines Verstosses gegen das Heilmittelgesetz schuldig gemacht.

Das Obergericht verurteilte den 54-jährigen aber zu einer Freiheitsstrafe von 54 Monaten und verhängte ein Berufsverbot. Das Gericht bestätigte auch eine zuvor verhängte Sicherheitshaft. Schuldig gesprochen wurde der Angeklagte der schweren Körperverletzung und des Betrugs sowie weiterer Delikte.

Das Obergericht befand - wie zuvor bereits das Regionalgericht Biel - der Mann habe als Zahntechniker jahrelang Arbeiten ausgeführt, die einem Zahnarzt vorbehalten sind. Er habe beispielsweise unnötigerweise Zähne abgeschliffen und unsachgemäss Brücken eingesetzt.

Wie Bürge seine Beschwerde ans Bundesgericht begründet, konnte der Berner Anwalt nicht sagen: In dieser Angelegenheit sei er nicht vom Anwaltsgeheimnis entbunden. (sda)

 
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