Eckwerte zur Steuervorlage 17 beschlossen
Der Kantonsanteil an der direkten Bundessteuer, den die Kantone zur Kompensation der Steuerausfälle erhalten sollen, wurde auf 21,2 Prozent erhöht. Der Bundesrat hatte zuvor 20,5 Prozent vorgeschlagen. Mit dieser Anpassung sei die wichtigste Forderung der Kantone und Gemeinden erfüllt, schreibt der Bundesrat in der Mitteilung vom Mittwoch.
An den zentralen anderen Vorgaben hält der Bundesrat hingegen fest: So sollen eine Patentbox obligatorisch für alle Kantone sowie zusätzliche Abzüge für Forschungs- und Entwicklungsausgaben auf fakultativer Basis eingeführt werden.
Dividenden aus qualifizierten Beteiligungen sollen beim Bund zu 70 Prozent, kantonal zu mindestens 70 Prozent besteuert werden. Die Entlastungsbegrenzung soll bei 70 Prozent liegen. Zudem sollen die Mindestvorgaben des Bundes für die Familienzulagen um 30 Franken pro Kind erhöht werden.
Das Eidg. Finanzdepartement soll bis im März eine entsprechende Botschaft ausarbeiten. Diese soll noch in der Herbstsession 2018 behandelt werden. Wird kein Referendum ergriffen, könnten erste Massnahmen auf Anfang 2019 in Kraft treten.
Der Bundesrat hatte nach dem Nein zur Unternehmenssteuerreform III (USR III), das Nachfolgeprojekt Steuervorlage 17 (SV17) vorgestellt. Es soll den Bundeshaushalt noch mit rund 750 Millionen Franken belasten, gegenüber 1,2 Milliarden Franken bei der USR III. (sda)
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