E-Tankstellen warten auf den Durchbruch
Seit Anfang Jahr ist es rechtlich möglich, auf Rastplätzen entlang des Nationalstrassennetzes Schnellladestationen für Elektrofahrzeuge zu betreiben. Auf 24 Raststätten sind bereits jetzt Schnellladestationen für Elektrofahrzeuge in Betrieb. Für mindestens 15 weitere Raststätten laufen die Vorbereitungs- oder Umsetzungsarbeiten.
Aufgrund der grossen Nachfrage orientierten die Behörden am Freitag in Bern die zahlreichen Interessenten über die Betriebsbedingungen, wie das Bundesamt für Strassen (Astra) mitteilte. So schreibt der Bund unter anderem vor, dass die Ladeleistung der E-Tankstellen mindestens 150 Kilowatt betragen muss.
Eine halbe Million pro Rastplatz
Die Energie soll laut Astra mehrheitlich aus erneuerbaren Quellen sowie aus schweizerischer Produktion stammen, und es müssen mindestens die drei gängigsten Steckertypen (CCS; CHAdeMO und Type 2) vorhanden sein. Die Bezahlung muss mit gebräuchlichen Zahlungsmitteln vor Ort und ohne vorgängige Registrierung oder Kundenkarte möglich sein.
Die Bewilligungen für den Betrieb der Schnellladestationen sollen nicht einzeln, sondern im Paket erteilt werden: Ein Bewerber erhält den Zuschlag für jeweils 20 Rastplätze, wie das Astra schreibt. Pro Rastplatz sei mit einem durchschnittlichen Aufwand von rund einer halben Million Franken zu rechnen. Diese Investitionskosten würden den Betreibern über ein monatliches Entgelt verrechnet.
Die Rückmeldungen der Interessenten werden laut Astra nun geprüft und fliessen fallweise in das Bewerbungsverfahren ein. Die ersten Schnellladestationen dürften aufgrund der notwendigen Arbeiten an der Strominfrastruktur allerdings nicht vor Ende 2019 in Betrieb gehen.
Investitionen notwendig
Um bis 2020 den CO2-Wert von durchschnittlich 95 Gramm pro Kilometer zu erzielen, ist ein Marktanteil von teilweise oder gänzlich elektrifizierten Fahrzeugen von 10 Prozent bis im Jahr 2020 nötig, wie auto-schweiz kürzlich mitteilte. Im vergangenen Jahr betrug der Anteil von Elektroautos 2,7 Prozent.
Um die Klimaziele für den Strassenverkehr zu erreichen, sind laut dem der Autoimporteur-Verband in erster Linie Investitionen in die Infrastruktur notwendig. Neben der Unterstützung durch den Bund seien auch private Investitionen von Energieversorgern, Netzbetreibern, Arbeitgebern oder Hauseigentümern gefragt. (sda)
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben
Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.