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Präzisierung bei Beschwerderecht

Das Bundesgericht hat anhand eines Falls aus Adligenswil LU entschieden, dass das Verbandsbeschwerderecht auch bei Neueinzonungen zur Anwendung kommt. Es hat das Urteil des Kantonsgerichts Luzern aufgehoben.
Das Bundesgericht hat sich wegen eines Falls aus Adligenswil mit dem Verbandsbeschwerderecht befasst. (Archivbild)
Das Bundesgericht hat sich wegen eines Falls aus Adligenswil mit dem Verbandsbeschwerderecht befasst. (Archivbild)
Die Stiftung Landschaftsschutz Schweiz (SL) hatte Beschwerde an das Kantonsgericht Luzern gemacht. Sie beantragte unter anderem, dass die von der Gemeindeversammlung im Januar 2014 beschlossenen Einzonungen zu ...

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