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Melder fürchten sich vor den Eltern

Wer einer Kindesschutzbehörde einen möglichen Fall von Kindesmisshandlung meldet, wird in der Schweiz zu wenig geschützt. Oft halten sich lauter einer Studie Melder aus Angst vor Vergeltung der Eltern zurück.
Logo der Kindes- und Erwachsenenschutzbehoerde (KESB)
Logo der Kindes- und Erwachsenenschutzbehoerde (KESB)
In einem 110-seitigen Bericht analysiert das Schweizerische Kompetenzzentrum für Menschenrechte (SKMR) die Umsetzung des Kindes- und Erwachsenenschutzrechts, das Anfang 2013 in Kraft getreten ist.

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