­
­
­
­

Ehrverletzung durch "Weltwoche"-Artikel

Ein Journalist muss seine Vorwürfe beweisen können - das Strafrecht gelte auch für die Presse, hat das Bezirksgericht Zürich am Freitag festgehalten. Es sprach "Weltwoche"-Autor Philipp Gut der üblen Nachrede schuldig.
Weltwoche Redaktor Philipp Gut ist der üblen Nachrede schuldig gesprochen worden. (Archiv)
Weltwoche Redaktor Philipp Gut ist der üblen Nachrede schuldig gesprochen worden. (Archiv)
In mehreren Artikeln schrieb Philipp Gut von "Vetterliwirtschaft", von "Beziehungskorruption" und von einem "extremen Fall von Befangenheit".

Jetzt kostenlos weiterlesen!

  • Einmalig gratis registrieren
  • Zugriff auf alle kostenlosen Inhalte auf vaterland.li
  • Von regionalen Recherchen, Kommentaren und Analysen profitieren

Anmelden oder registrieren

oder

­
­