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Bundesrat setzt Kaderlohn-Massnahmen um

Die Unternehmen in den Händen des Bundes müssen ihre Statuten ändern. Der Bundesrat hat am Mittwoch Musterbestimmungen zu Löhnen und Boni verabschiedet. Damit setzt er einen Entscheid vom letzten Herbst um.
Der Bundesrat kann künftig einschreiten, wenn er die Löhne der obersten Kader in bundesnahen Betrieben für überrissen hält. (Symbolbild)
Der Bundesrat kann künftig einschreiten, wenn er die Löhne der obersten Kader in bundesnahen Betrieben für überrissen hält. (Symbolbild)
Die Musterbestimmungen gelten für die vom Bund kapital- und stimmenmässig beherrschten Aktiengesellschaften Schweizerische Post, SBB, Skyguide, RUAG, Identitas und SIFEM.

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