Das Bundesamt für Gesundheit (BAG) schiebt dem Verkauf und Import des Tabakprodukts Snus einen Riegel. In einer Weisung präzisiert es, dass auch fein geschnittenes, als "Kautabak" deklariertes Snus verboten ist.
Der Bund verbietet den Verkauf von Snus.
Das entspreche dem Willen des Gesetzgebers, begründet das BAG den Schritt. Bisher gelangte Snus wegen eines Schlupflochs in den Verkauf: Die Tabakverordnung verbietet Tabakerzeugnisse zum oralen Gebrauch "in Form ...
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