Haftbefehl gegen Assange bleibt bestehen
Der 46-Jährige hat die Vertretung Ecuadors in London seit 2012 nicht mehr verlassen. Er befürchtet, in die USA ausgeliefert zu werden.
Assange bezeichnete Berichte über die Entscheidung des Gerichts am Dienstag per Twitter zunächst als "Fake News". Unterstützer, die sich vor dem Gerichtsgebäude versammelt hatten, forderten mit Plakaten und Bannern Freiheit für den Wikileaks-Gründer.
Assange zeigt sich nicht
Der gebürtige Australier zeigte sich am Nachmittag zunächst nicht vom Botschaftsbalkon aus, wie er es in der Vergangenheit hin und wieder getan hatte. Etwa 50 Journalisten warteten vor dem Gebäude, doch noch nicht einmal die Gardine bewegte sich. Einige Passanten blieben stehen und fragten interessiert, was denn dort überhaupt los sei.
Als Assange in die diplomatische Vertretung flüchtete, lag gegen ihn ein europäischer Haftbefehl wegen Vergewaltigungsvorwürfen in Schweden vor. Er befürchtete, zunächst nach Skandinavien und schliesslich an die USA ausgeliefert zu werden. Im Mai 2017 stellte die Staatsanwaltschaft jedoch überraschend ihre Ermittlungen ein.
Damit war Assange jedoch noch kein freier Mann. Scotland Yard kündigte an, den Enthüllungsaktivisten festzunehmen, sobald er die Botschaft verlässt. Die britischen Behörden warfen ihm vor, seine Kautionsauflagen verletzt zu haben, als er sich in die Botschaft flüchtete. Diesen Vorwurf sahen Assanges Anwälte mit dem Ende der Ermittlungen in Schweden als überholt an und beantragten die Aufhebung des Haftbefehls.
Assange fürchtet Auslieferung an USA
Das Gericht entschied jedoch anders. Dass sich Assange der Festnahme entzogen habe, sei ein eigenständiges Vergehen, begründete die Richterin ihre Entscheidung. Er muss dafür mit bis zu einem Jahr Gefängnis rechnen. Doch viel mehr als das fürchtet Assange eine Auslieferung in die USA.
Die Vereinigten Staaten machen Assange dafür verantwortlich, dass über seine Wikileaks-Plattform brisante US-Dokumente aus den Kriegen in Afghanistan und im Irak veröffentlicht worden sind. Kritiker halten ihn für einen Selbstdarsteller, der sogar Menschenleben gefährdet habe. Seine Anhänger sehen in ihm dagegen einen Aufklärer.
Eine der wichtigsten Quellen bei den umstrittenen Enthüllungen war die Whistleblowerin Chelsea Manning. Sie wurde zu 35 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt und von US-Präsident Barack Obama begnadigt. Nach fast sieben Jahren US-Militärhaft kam sie 2017 frei.
Im US-Präsidentschaftswahlkampf 2016 veröffentlichte Wikileaks von Hackern gestohlene E-Mails der Demokratischen Partei. Dies schadete Hillary Clinton, die später Donald Trump unterlag. Zeitweise wurde Assange im Botschaftsasyl der Internetzugang gekappt.
Humanitäre Gründe für Botschaftsasyl
Der linksgerichtete ecuadorianische Präsident Rafael Correa hatte Assange das Botschaftsasyl aus humanitären Gründen gewährt. Correas Nachfolger Lenín Moreno wollte den Zustand beenden und verschaffte Assange die Staatsbürgerschaft des südamerikanischen Landes. Der Versuch, Assange als ecuadorianischen Diplomaten zu akkreditieren, scheiterte am Widerstand der Briten.
Assange und seine Unterstützer betrachten das selbstgewählte Botschaftsasyl als willkürliche Haft und klagen über unmenschliche Bedingungen. Ein Gremium von Uno-Experten gab Assange damit 2016 Recht. Für seine Befürchtung, von Grossbritannien in die USA ausgeliefert zu werden, gibt es bisher keinen Beleg.
Offiziell gibt es in den USA keine Anklage gegen Assange und kein Ermittlungsverfahren. Assanges Anwälte fürchten, dass ihm dort eine Anklage wegen Spionage und lebenslange Haft droht. (sda/dpa)
Zu diesem Thema wurden noch keine Kommentare geschrieben
Kleines Vademecum für Kommentarschreiber
Wie ein Kommentar veröffentlicht wird – und warum nicht.
Wir halten dafür: Wer sich an den gedeckten Tisch setzt, hat sich zu benehmen. Selbstverständlich darf an der gebotenen Kost gemäkelt und rumgestochert werden. Aber keinesfalls gerülpst oder gefurzt.
Der Gastgeber bestimmt, was für ihn die Anstandsregeln sind, und ab wo sie überschritten werden. Das hat überhaupt nichts mit Zensur zu tun; jedem Kommentarschreiber ist es freigestellt, seine Meinung auf seinem eigenen Blog zu veröffentlichen.
Jeder Artikel, der auf vaterland.li erscheint, ist namentlich gezeichnet. Deshalb werden wir zukünftig die Verwendung von Pseudonymen – ausser, es liegen triftige Gründe vor – nicht mehr dulden.
Kommentare, die sich nicht an diese Regeln halten, werden gelöscht. Darüber wird keine Korrespondenz geführt. Wiederholungstäter werden auf die Blacklist gesetzt; weitere Kommentare von ihnen wandern direkt in den Papierkorb.
Es ist vor allem im Internet so, dass zu grosse Freiheit und der Schutz durch Anonymität leider nicht allen guttut. Deshalb müssen Massnahmen ergriffen werden, um diejenigen zu schützen, die an einem Austausch von Argumenten oder Meinungen ernsthaft interessiert sind.
Bei der Veröffentlichung hilft ungemein, wenn sich der Kommentar auf den Inhalt des Artikels bezieht, im besten Fall sogar Argumente anführt. Unqualifizierte und allgemeine Pöbeleien werden nicht geduldet. Infights zwischen Kommentarschreibern nur sehr begrenzt.
Damit verhindern wir, dass sich seriöse Kommentatoren abwenden, weil sie nicht im Umfeld einer lautstarken Stammtischrauferei auftauchen möchten.
Wir teilen manchmal hart aus, wir stecken auch problemlos ein. Aber unser Austeilen ist immer argumentativ abgestützt. Das ist auch bei Repliken zu beachten.
Wenn Sie dieses Vademecum nicht beachten, ist das die letzte Warnung. Sollte auch Ihr nächster Kommentar nicht diesen Regeln entsprechen, kommen Sie auf die Blacklist.
Redaktion Vaterland.li
Diese Regeln haben wir mit freundlicher Genehmigung von www.zackbum.ch übernommen.