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Versammlungsverbot für Heidenau rechtswidrig

Das deutsche Verfassungsgericht hat das umstrittene Versammlungsverbot für das sächsische Heidenau gekippt. Die Karlsruher Richter bestätigten am Samstag eine Eilentscheidung des Verwaltungsgerichts Dresden vom Freitag.
Das deutsche Verfassungsgericht hat das Versammlungsverbot für das sächsische Heidenau als verfassungswidrig eingestuft. (Symbolbild)
Das deutsche Verfassungsgericht hat das Versammlungsverbot für das sächsische Heidenau als verfassungswidrig eingestuft. (Symbolbild)
Dieses hatte das vom Landkreis verhängte Versammlungsverbot für die von rechtsradikalen Ausschreitungen erschütterte Stadt am Freitag für "offensichtlich rechtswidrig" erklärt.

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